Ab März 2024 müssen sich Personen mit einem existenzsichernden Einkommen beim Arbeitsamt des VDAB melden. Dies hat die flämische Regierung auf Initiative von Arbeitsministerin Jo Brouns beschlossen. Laut dem CD&V-Minister soll die Maßnahme die Aktivierung von Existenzminimumverdienern stimulieren und die Intervention passt zu dem Ziel, die Beschäftigungsquote in Flandern auf 80 Prozent zu erhöhen.
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Ab März 2024 ist die Registrierung beim VDAB für existenzsichernde Lohnempfänger verpflichtend
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