Ab April keine Beiträge mehr für diejenigen, die Pflegekräfte für ältere Menschen über 80 einstellen

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Zwei Jahre lang keine Beiträge für den inländischen Arbeitgeber, der Pflegekräfte einstellt, die sich nicht selbst versorgende ältere Menschen über achtzig Jahre betreuen. Im Einzelnen wird die Leistung bei unbefristeter Übernahme oder Umwandlung hauswirtschaftlicher Arbeitsverträge mit Assistenztätigkeiten an ältere Menschen ausgelöst. Die Hilfeempfänger müssen mindestens 80 Jahre alt sein und bereits Bezugsbeihilfe haben. Die Maßnahme wird voraussichtlich ab Dekret Pnrr, am Montag, 26. Februar, beim Ministerrat eingetroffen. Ziel ist es, die Regularisierung der Pflegearbeit zu Hause der nicht selbstständigen Person zu fördern.

Das Fenster

Der Schnitt sollte verlaufen vom 1. April 2024 bis 31. Dezember 2025 für einen Zeitraum von maximal 24 Monaten. A wird erwartet Grenze maximale Menge an 3.000 Euro jährlichvierteljährlich neu bewertet und angewendet, unbeschadet des Satzes, zu dem die Rentenleistungen berechnet werden.

Der ISEE darf 6.000 Euro nicht überschreiten

Wir lesen, dass der Arbeitgeber, der die Leistung erhält, über einen Wert des aktuell gültigen äquivalenten Wirtschaftslageindikators (Isee) für subventionierte Sozial- und Gesundheitsleistungen verfügen muss. höchstens 6.000 Euro. Die Leistung steht nicht zur Verfügung, wenn ein hauswirtschaftliches Arbeitsverhältnis zwischen demselben Arbeitnehmer und demselben Arbeitgeber oder einer Person in seinem Familienverband beendet wurde, sondern fortbesteht.

Die Forderung

Der Vorteil es gehört nicht dazu für den Fall, dass zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber oder einer Person in seiner Familiengemeinschaft ein hauswirtschaftliches Arbeitsverhältnis mit der Tätigkeit als Altenhilfe für weniger als sechs Monate unterbrochen ist.

Die Abdeckungen

Kostenübernahme gleich 10 Millionen Euro für das Jahr 2024mit 39,9 Millionen für das Jahr 2025, mit 58,8 Millionen für das Jahr 2026, mit 27,9 Millionen für das Jahr 2027 und mit 0,6 Millionen für das Jahr 2028, sei versichert, heißt es noch einmal im Entwurf, aus dem Landesprogramm Jugend, Frauen und Arbeit 2021-2027.



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