Ab 1. März ändert sich die Fahrausbildung: Pflichtschulung für Vorgesetzte und Verlängerung der Übungszeit

Ab 1 Maerz aendert sich die Fahrausbildung Pflichtschulung fuer Vorgesetzte

Die Fahrerausbildung ändert sich zum 1. März. Betreuer von Fahranwärtern, die mit einem sogenannten vorläufigen Führerschein bei einem Betreuer starten, müssen anschließend an einer Schulung teilnehmen. Die Mindestpraxiszeit für Direktorenkandidaten wird von drei auf fünf Monate verlängert. Dies teilte das Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten mit. „Beide Maßnahmen kommen nur der Verkehrssicherheit zugute“, sagt die flämische Ministerin für Mobilität und öffentliche Arbeiten Lydia Peeters (Open VLD).



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