Versprechen ist Schuld: Bank muss Versprechen gegenüber Rentnern halten

Versprechen ist Schuld Bank muss Versprechen gegenueber Rentnern halten

Der große Rückschlag war, dass die Eigenheimbesitzer bei Abschluss des Darlehens im Jahr 2005 ausdrücklich die Möglichkeiten einer Refinanzierung nach Ablauf der Darlehenslaufzeit mit dem Berater der Bank besprochen hatten. Schon damals stellten sie der Bank diese dringende Frage, weil sie einen Großteil ihres Einkommens in die Sanierung von Haus und Garten investieren wollten. Und sie könnten nicht darin investieren und sich gleichzeitig auszahlen. Sie wollten daher das Darlehen zinslos.

Der Berater der Bank beruhigte sie damals und teilte ihnen mit, dass eine Refinanzierung des Kredits nach Ablauf der Laufzeit möglich sei. Allerdings musste das damalige Einkommen und der Wert des Eigenheims berücksichtigt werden. Der Berater wies darauf hin, dass dies angesichts der Renteneinnahmen kein Problem darstellen dürfte.

Sehr überrascht

Das inzwischen pensionierte Ehepaar war daher sehr überrascht, als es im April 2019 von der Bank eine telefonische Nachricht erhielt, dass sein Kredit nicht verlängert oder umfinanziert werden könne. Sie kontaktierten die Beratung, erfuhren aber auch dort, dass keine Refinanzierung möglich sei. Ein Jahr später wurden sie per Brief darüber informiert, dass die Bank ihre Politik bezüglich Auslandshypotheken bereits 2012 geändert habe. Die Rentner waren überrascht, dass sie erst jetzt darüber informiert wurden. Denn „dies hat ihnen die Möglichkeit genommen, rechtzeitig vorzusorgen“. Zum Beispiel hätte einer von ihnen länger arbeiten können, und sie hätten mehr abbezahlen können, anstatt dieses Geld in das Haus zu investieren.

Das Herz erschrecken

Das Paar war völlig schockiert, als es erfuhr, dass es bei anderen Banken in den Niederlanden oder Belgien nicht für neue Finanzierungen in Frage kam. Keine Bank in den Niederlanden vergibt eine Auslandshypothek, und Belgien hat eine Höchstaltersgrenze von 75 Jahren für ein (Hypotheken-)Darlehen. Inzwischen hatten beide bereits das Rentenalter erreicht und noch eine Restschuld von 190.000 Euro. Sie gaben an, diese nicht vor ihrem 75. Geburtstag zurückgezahlt zu haben und deshalb gezwungen gewesen zu sein, das Haus zu verkaufen.

Dies war finanziell sehr unerwünscht, da sie viel Geld in ihr Eigenheim investiert hatten, auch im Hinblick auf ihr Alter. Allerdings wollte die Bank im Jahr 2021 auf Wunsch der Eigentümer das Darlehen um 4 Jahre bis 2035 verlängern. Doch mehr konnte die Bank nicht tun: Per 1. Januar 2012 hatte die Bank ihre Politik revidiert und keine neue Kredite gewährt wurden gegen Sicherheiten ausgegeben, die nicht in den Niederlanden belegen sind.

Altersdiskriminierung

Das Paar beschloss, die Entscheidung von ING anzufechten. Das Ehepaar wirft der Bank vor, Kunden mit einer ausländischen Hypothek wie ihnen selbst keine Sonderregelung anzubieten. Sie fühlen sich gegenüber Kunden mit niederländischen Sicherheiten diskriminiert. Sie seien aber „der Bank sehr dankbar für die Verlängerung der Laufzeit bis 2035“. Aber das zerstreut ihre Bedenken und Beschwerden nicht.

Habe es richtig verstanden

Das Gericht stellt nun fest, dass die Bank die Zusage und Zusicherungen des Beraters der Bank beim Abschluss der Auslandshypothek zu Unrecht nicht berücksichtigt habe. Der Ausschuss hat den Sachverhalt in diesem konkreten Fall gewürdigt und die Argumente abgewogen. „Sie kommt zu dem Schluss, dass die Interessen der Verbraucher gegenüber den Argumenten der Bank Vorrang haben.“ Also: Die Beschwerde des Ehepaars ist begründet, heißt es in einer Entscheidung des Beschwerdeinstituts für die Finanzbranche Kifid.



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