Richter: Sywert nicht zurück bei Mundmaskenstiftung

Richter Sywert nicht zurueck bei Mundmaskenstiftung

Die Staatsanwaltschaft hatte den Rücktritt der beiden gefordert, weil die Justiz der Ansicht ist, dass Van Leinden Kunden von der Mundmaskenstiftung, die er angeblich ohne Gewinn gegründet hatte, an ein von der Stiftung getrenntes Handelsunternehmen geleitet hat. Das brachte ihm Millionen ein.

Wie sein ebenfalls gefeuerter Weggefährte Bernd Damme darf Van Lienden für die nächsten fünf Jahre nicht Vorstand oder Aufsichtsrat einer Stiftung werden, berichtet das Gericht. In der Urteilsbegründung stellte der Richter fest, dass die beiden mit der Gründung der Firma Relief Goods Alliance „nicht genug im Kopf gehabt“ hätten (RGA) eine Beteiligung erwarb, die „den Interessen von SHA widersprach“: „SHA profitierte nicht von der Schaffung eines direkten Wettbewerbers. Indem sie bei jeder Bestellung überlegten, ob der Kauf über SHA oder RGA erfolgen sollte, ließen die Direktoren auch zu, dass der Interessenkonflikt fortbesteht.“

Der Richter kam zu dem Schluss, dass die Unterscheidung zwischen der Stiftung und der BV von Van Lienden und Damme „nicht klar“ sei. „Insbesondere Van Lienden hat auch nach außen betont, dass sie sich mit SHA selbstlos für die Fürsorge einsetzen.“ Zudem wirft das Gericht den beiden vor, dass sie erst mehr Klarheit über ihre Doppelrolle gaben, nachdem dies in den Medien durchgesickert war. „Es hat sich nicht gezeigt, dass sie dies aufgrund von Vertraulichkeitsverpflichtungen nicht früher tun konnten. Infolgedessen sind Van Lienden und Damme durch ihre eigenen Aktionen in eine große soziale Kontroverse verwickelt worden.“

(Weitere Informationen folgen)



ttn-de-2

Schreibe einen Kommentar