MR will die Verfügungsfreiheit über den eigenen Körper in der belgischen Verfassung

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Als Reaktion auf das Urteil hatte die PS am Samstag angekündigt, das Recht auf Abtreibung sowie die Verfügungsfreiheit der Frau über ihren eigenen Körper in der Verfassung verankern zu wollen. Der parlamentarische Ausschuss für institutionelle Angelegenheiten sollte das Dossier prüfen, um dieses Grundrecht schließlich in Titel II der Verfassung aufzunehmen.

Der MR-Vorsitzende Georges-Louis Bouchez sagte am Montag in „La Libre“, er wolle mehrere Grundrechte verankern, etwa das Recht auf Abtreibung, aber auch das Recht auf Euthanasie. „Sobald dieses Prinzip in unserer Verfassung verankert ist, wird es auch zu einem Hebel gegen Menschenhandel und Vergewaltigung in der Ehe und würde die Debatte über Leihmutterschaft eröffnen“, sagte Bouchez.

Die MR will auch das Nachdenken über die Neutralität des Staates wiederbeleben, zu dem die Partei im März 2020 einen Vorschlag zur Verfassungsrevision ins Parlament eingebracht hat. Das solle eine Barriere gegen Texte bilden, „die im Namen der Religion die Grundlagen unserer Gesellschaft in Frage stellen“.



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