Auto mit ausländischem Nummernschild in Italien: keine Beschränkungen und Super-Leihsteuer

Auto mit auslandischem Nummernschild in Italien keine Beschrankungen und Super Leihsteuer

Die neuen Vorschriften sehen die Verpflichtung vor, das Fahrzeug nach 3 Monaten Wohnsitz in unserem Land mit einem nationalen Kennzeichen anzumelden, aber nur, wenn Sie das Fahrzeug besitzen: Ein Leihbrief reicht für den Benutzer aus, sogar kostenlos.

Trotz der Absichten der Regierung werden unerwartete Passagen für diejenigen geöffnet, die in unserem Land mit Autos mit ausländischem Kennzeichen fahren. Das europäische Delegationsgesetz 2019-2020, das eine lange Reihe von EU-Streitigkeiten gegen Italien überwinden sollte, regelt nun die Nutzung eines im Ausland zugelassenen Autos auf unseren Straßen auf andere Weise. Die neue Verordnung überwindet das Verbot, Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen auf dem Staatsgebiet zu fahren, für diejenigen, die sich seit mehr als 60 Tagen in Italien aufhalten, und schlägt stattdessen die Verpflichtung vor, das Fahrzeug innerhalb von drei Monaten in Italien anzumelden. Eine Steuer, die nur gültig ist, wenn die in Italien ansässige Person mit der des Eigentümers übereinstimmt. Die bloße Existenz dieses Unterschieds bietet ein nicht unbedeutendes Fenster für diejenigen, die beabsichtigen, Steuern zu umgehen, vor allem die Supermarke.

Ein Buchstabe reicht

Die neue Gesetzgebung hat den Vorteil, dass der in Italien ansässige Benutzer des Fahrzeugs mit einem ausländischen Kennzeichen eindeutig als Empfänger der Bußgeldbescheide identifiziert wird. Ein Hindernis für einige im Laufe der Jahre registrierte Straflosigkeit. Die grauen Bereiche sind jedoch ebenso signifikant. Wie von Il Sole 24 ore berichtet, bedeutet das Fahren in Italien mit einem im Ausland gekauften Auto und mit einem ausländischen Kennzeichen nicht die Verpflichtung, es erneut zu registrieren, wenn das Fahren ein in Italien ansässiger Benutzer ist, aber in jedem Fall eine andere Person als die jeweiliger Eigentümer, natürliche Person oder Geschäftsinhaber mit Wohnsitz bzw. Sitz im Ausland. In diesem Fall schreibt das italienische Recht vor, dass dem Fahrzeug ein von diesem unterzeichnetes Schreiben beiliegt, in dem der Benutzer berechtigt ist, mit einer kostenlosen Leihformel zu fahren. Wenn die zulässige Nutzung des Fahrzeugs 30 Tage überschreitet, sieht die neue Vorschrift seine Eintragung in das neue Register der im Ausland zugelassenen Fahrzeuge vor, das bei der Pra geführt wird, auch wenn dies keine zeitliche Begrenzung seiner Nutzung bedeutet. Das Fahrzeug unterliegt nämlich nicht der Zahlung der Kfz-Steuer, der Landesumschreibungssteuer und nicht einmal der Supersteuer, die für Fahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 185 kWh oder 252 PS erhoben wird.



ttn-de-14

Schreibe einen Kommentar