Prämie
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Ohne kurze Ärmel ist hygienisches Arbeiten im Krankenhaus nicht möglich. Foto zur Veranschaulichung.
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Rotterdam – Gesunde Patienten haben Vorrang vor Religionsfreiheit. Einer Assistentin in einer Krankenhausapotheke, die aufgrund ihres Glaubens nur mit bedeckten Unterarmen arbeiten will, wird deshalb zu Recht gekündigt, urteilte das Amtsgericht Utrecht. Sie erhält eine Abfindung von mehr als 8.500 Euro.