Mobilitätsbonus 2022 teilt die Agentur für Einnahmen die Höhe der Abgabenermäßigung den Antragsstellern mit

Mobilitaetsbonus 2022 teilt die Agentur fuer Einnahmen die Hoehe der


Heute, Montag, 23. Mai, laufen die 10 Tage ab Antragsschluss (13. Mai) ab, bis zu denen das Finanzamt jedem Antragsteller des Mobilitätsbonus 2022 den fälligen Prozentsatz der Abgabenermäßigung (bis maximal 750 €) mitteilen muss. , basierend auf den zugewiesenen Mitteln (in Höhe von 5 Mio. EUR) und den eingegangenen Anträgen.

Die Angabe der Bestimmung des Direktors der Agentur

Die Verfügung vom 28. Januar 2022 durch den Direktor der Agentur für Einnahmen erklärt nämlich, dass „zwecks Einhaltung der Gesamtausgabengrenze von 5 Millionen Euro für das Jahr 2020 mit einer Bestimmung des Direktors der Agentur für Einnahmen zu rechnen ist veröffentlicht bis 10 Tage nach Ablauf der Einreichungsfrist gemäß Punkt 2.3 (13. Mai 2022, Hrsg.), wird der Prozentsatz der Steuergutschrift, die jeder Person zusteht, mitgeteilt.

Bonus für diejenigen, die sich für umweltfreundliche Transportmittel entscheiden

Insbesondere bescheinigt eine Bestimmung des Direktors der Agentur den Prozentsatz des Bonus, der jedem Antragsteller zusteht. Der Bonus / Steuergutschrift ist für diejenigen gedacht, die sich für grüne Verkehrsmittel entscheiden, d. h. Kosten für die Anschaffung von emissionsfreien Fahrzeugen und Mobilitätsdiensten angefallen sind und ein altes Fahrzeug der Klasse M1 verschrottet haben. Das Guthaben, das nur in der Steuererklärung verwendet werden kann, kann spätestens im Veranlagungszeitraum 2022 verwendet werden.

Das Publikum der Begünstigten

Die Steuergutschrift – die in Artikel 44 Absatz 1-septies des Gesetzesdekrets 34/2020 vorgesehen war und mit Änderungen durch das Gesetz 77 desselben Jahres umgewandelt wurde – wird natürlichen Personen zuerkannt, die ab dem 1. August 2020 bis 31. Dezember 2020 angefallene Ausgaben für den Kauf von Fahrrädern, Elektrorollern, E-Bikes, Abonnements für öffentliche Verkehrsmittel, geteilte oder nachhaltige Elektromobilitätsdienste.

Die Anforderungen

Um den Zuschuss innerhalb der Gesamtausgabengrenze von 5 Millionen Euro in Anspruch nehmen zu können, muss im gleichen Zeitraum gleichzeitig mit dem Kauf eines auch gebrauchten Fahrzeugs mit CO2-Emissionen zwischen 0 und 110 zur Verschrottung geliefert worden sein g / km, ein zweites Fahrzeug der Klasse M1, das unter die in den einschlägigen Rechtsvorschriften vorgesehenen fällt (Artikel 1, Absatz 1032 des Gesetzes 145/2018).



ttn-de-11

Schreibe einen Kommentar