Die Hitze hat Einzug gehalten, und angesichts eines verheißungsvollen Sommers ist es möglich, den Klimaanlagenbonus 2022 in Anspruch zu nehmen.Der Anreiz, der durch das diesjährige Haushaltsgesetz bestätigt wird, ermöglicht einen Steuerabzug zwischen 50 und 65 %, je nachdem, ob Sie den Sanierungs- und Möbelbonus (zu 50 %) oder den Ökobonus (zu 65 %) nutzen. Es ist jedoch auch möglich, die Kosten für die Klimaanlage in den Superbonus 110 % einzubeziehen. Lag für 2021 die Ausgabenobergrenze für die Berechnung des Abzugs bei 16.000 Euro, so wurde sie für 2022 bei der Möbelprämie auf 10.000 Euro und für die Jahre 2023 und 2024 auf 5.000 Euro festgelegt.
Klimaanlagen-Bonus von 50 %: Wer hat Anspruch?
Wenn Sie einige Arbeiten am Haus durchführen und vom Sanierungsbonus von 50 % profitieren, haben Sie dank dieser Eingriffe Anspruch auf den gleichen Prozentsatz des Steuerabzugs beim Kauf der Klimaanlage. Vorausgesetzt jedoch, dass die Renovierungsarbeiten nach dem 1. Januar des Jahres begonnen haben, das dem Jahr vorausgeht, in dem das Gerät gekauft wurde. Mit anderen Worten: Sie haben Anspruch auf den 50%igen Bonus auf die 2022 gekaufte Klimaanlage, wenn die Renovierung des Hauses nach dem 1. Januar 2021 begonnen hat. Wenn die Arbeiten hingegen im Dezember 2020 begonnen haben, haben Sie keinen Anspruch darauf In der Lage sein, den Klimaanlagenbonus zu haben. Alternativ zum klassischen Abzug bei Renovationen oder ausserordentlichen Instandhaltungen gibt es den Bonus auch, wenn Sie die Gutschrift oder den Rechnungsrabatt wählen.
Klimaanlagen-Bonus von 65 %: Wer hat Anspruch?
Nutzen Sie den Ökobonus dagegen für die energetische Sanierung einer Immobilie, erhöht sich der Rabatt. In diesem Fall steigt der Steuerabzug, der beim Kauf einer neuen Klimaanlage erzielt werden kann, auf 65 %, wenn diese mit einer hocheffizienten Wärmepumpe gekauft wird, bei einem maximal abzugsfähigen Betrag von 46.154 € in zehn Raten. jährlich. Gleiches gilt, wenn Sie keine Klimaanlage neu kaufen, sondern eine alte Anlage einer niedrigeren Energieklasse ersetzen. Auch der Abzug von 65 % kann nur von Personen beantragt werden, die ab dem 1. Januar des Jahres, das dem Kauf der Klimaanlage vorausgeht, mit der Gebäuderenovierung beginnen.
110 % Klimaanlagen-Bonus
Es gibt keine Regelung, die es Ihnen ermöglicht, eine Klimaanlage einzeln zu kaufen und den 110% Superbonus zu nutzen. Aber es gibt eine Möglichkeit, es mit dieser vorteilhaften Lösung zu erhalten: das Gerät wieder in einen der Fahreingriffe zu bringen, dh den Austausch der Klimaanlage.
So erhalten Sie den Klimaanlagen-Bonus
Den Klimageräte-Bonus von 50 % bzw. 65 % erhalten Sie auf zwei Wegen: als Direktrabatt beim Kauf des Gerätes; B. durch die Steuererklärung.In beiden Fällen ist es erforderlich, die Ausgaben für die zum Abzug berechtigenden Arbeiten und die Steigerung der Energieeffizienz des Gebäudes zu dokumentieren, daher hat jeder das Recht, ohne Angabe des Gegenwerts abzuziehen ökonomische Situation.