Der lange Weg der Steuerreform erreicht eine der wichtigsten Phasen: die Neufassung der Sanktionen. Die Durchführungsverordnung sieht wesentliche Neuerungen vor, wie etwa eine größere Bequemlichkeit der Reue, eine andere Deklination des Grundsatzes „ne bis in idem“, wenn auch strafrechtliche Aspekte berücksichtigt werden, sowie Erleichterungen bei Sanktionen im Zusammenhang mit Einkommenssteuern, Quellensteuern, Mehrwertsteuererklärungen und -erstattungen. In einigen Fällen, beispielsweise bei den erschwerenden Umständen im Zusammenhang mit falschen Rechnungen im Rahmen der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft, sind auch Verschärfungen vorgesehen. Auch die Gründe für die Nichtbestrafung und eine Reihe von Verfahrensregeln ändern sich.
Epochale Neuigkeiten oder nur Anpassungen? Im Fokus von Norme e Tributi, der am 15. März zusammen mit der Zeitung zum Gesamtpreis von drei Euro am Kiosk erhältlich ist, analysieren die Experten von Sole 24 Ore den Text des Dekrets, um zu verstehen, ob wir von einer echten Reform sprechen können, und identifizieren die mögliche Anwendungsprobleme.