Ehevertrag im Falle einer unheilbaren Krankheit erhält endgültig grünes Licht

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Immer häufiger raten Vermögensplaner zur Steuertechnik, wenn einer der beiden Ehepartner unheilbar erkrankt. Wenn sie gesetzlich verheiratet sind, können sie einen Teil der Erbschaftssteuer vermeiden, indem sie einen neuen Ehevertrag abschließen, in dem sie das gemeinsame Vermögen aufheben und in das eigene Vermögen des überlebenden Partners übertragen.

Die christliche Gewerkschaft ACV nennt dies ein „Schlupfloch“ zur Vermeidung von Erbschaftssteuern. Die flämischen Steuerbehörden hatten gegen eine konkrete Situation, in der dieser Trick angewendet wurde, Klage eingereicht, doch das Kassationsgericht entschied letztlich, dass kein Steuermissbrauch vorliege.

Diependaele könnte diese Lücke mit einem neuen Dekret schließen, hat die Tür dazu jedoch dauerhaft verschlossen. Er begründet dies damit, dass letztlich für den gesamten Nachlass Erbschaftssteuer zu entrichten sei. Ihm zufolge besteht sogar die Möglichkeit, dass irgendwann mehr Steuern gezahlt werden müssen. Das Vermögen des überlebenden Partners erhöht sich, wodurch er möglicherweise in eine höhere Steuerklasse fällt und die Kinder somit mehr Erbschaftssteuer zahlen müssen.

Der Finanzberater von ACV, Ive Rosseel, sagt, dass dies passieren kann, wenn der überlebende Ehegatte keine Maßnahmen mehr ergreift. „Die Chancen stehen gut, dass er durch eine Schenkung an die Kinder oder andere Erbschaftsplanungen wieder Steuern vermeidet und am Ende deutlich weniger Steuern zahlt.“



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