Der bisherige Schul-Berufs-Wechsel, nun Querkompetenz- und Orientierungswege genannt, wird auch in diesem Jahr keine Voraussetzung für die Zulassung zum Abitur sein. Um das Staatsexamen abzulegen, ist es daher nicht erforderlich, die für den Dreijahreszeitraum vorgeschriebenen Stundenstunden zu absolvieren: 90 an weiterführenden Schulen, 150 an technischen Instituten und 210 an professionellen Instituten. Es wird davon ausgegangen, dass die praktische Ausbildung weiterhin Gegenstand eines Teils des Vorstellungsgesprächs sein wird. Dies geht aus einer der Änderungen des Milleproroghe-Dekrets hervor, die während des gestrigen Nachtmarathons im Verfassungsausschuss des Senats verabschiedet wurden.
Dies sind nicht die einzigen Neuigkeiten aus der Welt der Bildung. Nehmen wir zum Beispiel Erschöpfungs- oder Institutionsrankings; Nun, ihre Aktualisierung wird ab dem nächsten Schuljahr 2024/25 alle zwei statt drei Jahre erfolgen. Apropos Ranking: Auch die im neuen Vertrag 2019/21 geforderte Pflicht zur Vorlage des digitalen Kompetenznachweises wurde für ATA-Mitarbeiter, die sich zum ersten Mal einschreiben, um ein Jahr verschoben und nicht nur für diejenigen, die bereits eingeschrieben waren . .
Die parlamentarische Neugestaltung, die sich auf die Bestimmung auswirkte, betraf nicht nur nationale, sondern auch lokale Maßnahmen. Wie durch die Verlängerung bis zum 31. Dezember 2024 bestätigt, sieht eine weitere Änderung vor, dass die Rangliste für 14 Festanstellungen im regionalen Schulbüro Friaul-Julisch Venetien herangezogen werden soll.
Von den Maßnahmen, die in die Zuständigkeit des Bildungsministeriums fallen, zu den Maßnahmen, die das Ministerium für Universität und Forschung betreffen, fallen noch einige weitere von der Kommission beschlossene Änderungen auf. Die erste wurde von Ministerin Anna Maria Bernini selbst mit einem Tweet angekündigt und betrifft die Ebri Foundation (Europäisches Institut für Hirnforschung), die 2022 von der Nobelpreisträgerin Rita Levi Montalcini gegründet wurde. Um die Fortführung der Forschungsaktivitäten für neue Therapiestrategien bei neurodegenerativen und neurologischen Entwicklungskrankheiten sowie bei anderen schwerwiegenden Erkrankungen des Nervensystems zu ermöglichen, wird die zu seinen Gunsten vorgesehene Fördersumme von einer Million Euro um ein weiteres Jahr verlängert. Durch die Kürzung der Rückstellungen der Mur für die „Reserve- und Sonderfonds“ der MEF um einen ähnlichen Betrag.
Den Hochschulen wird für das Jahr 2024 eine weitere Million Euro zugeteilt. Mit der Klarstellung, dass sie davon „nur solche Träger in Anspruch nehmen können, die mehrere Stipendien oder Zuwendungen zugunsten von Studierenden der Hochschulen für ein Jahr vergeben.“ Gesamtbetrag, der ein Drittel der Summe der Gebühren für das betreffende Studienjahr übersteigt.“ Es wird davon ausgegangen, dass es Sache des Ministeriums ist, die Einhaltung der Anforderungen zu überprüfen.