Europäisches Parlament und Mitgliedstaaten erzielen vorläufige Einigung über „Recht auf Reparatur“

Europaeisches Parlament und Mitgliedstaaten erzielen vorlaeufige Einigung ueber „Recht auf

Der Europäische Rat und das Europäische Parlament haben eine vorläufige Einigung über die Richtlinie zum „Recht auf Reparatur“ erzielt. Dies soll es Verbrauchern erleichtern, Geräte oder Geräte zu reparieren, anstatt sie sofort auszutauschen, indem der Zugang zu Reparaturdiensten einfacher, schneller, transparenter und attraktiver werde, hieß es in einer Pressemitteilung.



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