Anwohner, die in der Nähe des Hotels wohnen, klagen seit Wochen gegen die Ankunft von Asylbewerbern in Uden. Auf Wunsch des COA war die Gemeinde Maashorst bereit, dreihundert Personen im Hotel an der A50 unterzubringen. Die Anwohner sagen, sie hätten nichts gegen Asylbewerber, hätten aber Angst vor Belästigungen und Konflikten. Die Gemeinde Maashorst wollte so schnell wie möglich eine Unterkunft einrichten, um den Druck auf das Registrierungszentrum Ter Apel zu verringern.
Gleichzeitig versäumte es die Gemeinde, eine offizielle Entscheidung über einen Genehmigungsantrag des COA zu treffen. Anwohner konnten daher offiziell keinen Widerspruch einlegen. In einem früheren Eilverfahren hatte ein Richter daher den Empfang blockiert, die Entscheidung wurde jedoch später aufgehoben. Am vergangenen Mittwoch trafen die ersten Asylbewerber ein, noch am selben Tag stoppte der Richter den Empfang erneut. Die Gemeinde beschloss, das Urteil bis zur Urteilsverkündung am Freitag nicht durchzusetzen.
Intensive Betreuung
In diesem Urteil begrenzt der Richter daher die Zahl der aufzunehmenden Asylbewerber von dreihundert auf zweihundert. Darüber hinaus werden dem COA und der Gemeinde eine Reihe von Bedingungen auferlegt. Beispielsweise müssen wöchentlich Beratungen mit den Anwohnern stattfinden, auch zu Sicherheitsaspekten. Die Gemeinde Maashorst muss eine intensive Überwachung durch Ordnungskräfte und Polizei rund um das Hotel gewährleisten und darf diese Überwachung nicht auf die Anwesenheit von Kameras beschränken. Der COA muss 24 Stunden am Tag überwachen und jederzeit verfügbar sein.
Mittlerweile übernachten bereits 88 Asylbewerber und Statusinhaber im Hotel, sehr zum Ärger der Anwohner. Das Gericht entscheidet nun, dass es besser sei, miteinander Gespräche zu führen, als gegeneinander zu prozessieren. Dies funktioniere in vielen anderen Asylbewerberzentren gut, stellt das Gericht fest, sodass dies auch in Uden möglich sein sollte.
Das Gericht erkennt an, dass die Niederlande mit einer Aufnahmekrise zu kämpfen haben, und bezeichnet es als Schande, dass es der nationalen Politik nicht gelingt, diese zu lösen. Obwohl der COA unter großem Zeitdruck mit den Kommunen Kontakt aufnehmen muss, sei übereilte Dringlichkeit selten eine gute Sache, so das Gericht. „Das führt zu Streitigkeiten wie dieser, die die Fürsorge und das gegenseitige Verständnis unter Druck setzen.“