Der Countdown für einige Boni hat begonnen, die in wenigen Tagen, am 31. Dezember, ablaufen. Sie reichen vom Kauf einer Brille oder eines Brillenglases bis hin zum „Trinkwasser“. Was das Auto betrifftDer Beitrag von 2.000 bis 7.500 Euro für den Kauf emissionsarmer Fahrzeuge entfällt. In diesem Fall besteht jedoch kein Grund zur Verzweiflung. Die Regierung – so der Minister für Wirtschaft und Made in Italy Adolfo Urso kürzlich in einem Interview mit Il Sole 24 Ore – denkt über eine neue Version des Ökobonus für Autos und Nutzfahrzeuge nach, mit höheren Anreizen für diejenigen, die die teuersten Autos verschrotten . alt und daher umweltschädlicher (siehe Il Sole 24 Ore vom 21. Dezember).
Altroconsumo machte auf auslaufende Boni aufmerksam. Die Laufzeit der Prämien ist, so der Verbraucherverband, nicht ewig: Um sie zu erhalten, muss man sich oft bewerben innerhalb einer vorher festgelegten Frist oder Unterlagen vor einem bestimmten Datum einreichen. Aus diesem Grund ist es wichtig, die nächsten Fristen im Zusammenhang mit den verschiedenen Prämien nicht aus den Augen zu verlieren: Einige liegen weit im Voraus, andere deutlich näher. Und das gilt auch für diejenigen, die mit Beginn des neuen Jahres ablaufen.
Brillenbonus
Dabei handelt es sich um einen Beitrag von 50 Euro, der an Familienmitglieder mit ISEE bis zu 10.000 Euro gezahlt wird, die bis zum 31. Dezember 2023 eine Korrekturbrille oder korrigierende Kontaktlinsen für 2023 kaufen. Die Begünstigten konnten den „Sehbonus“ ab dem 5. Mai um 12:00 Uhr sowohl als Gutschein zum Einlösen in akkreditierten Gewerbebetrieben als auch als Rückerstattung für einen bereits vom 1. Januar 2021 bis 4. Mai 2023 getätigten Einkauf beantragen. Für die To Um eine Rückerstattung zu beantragen, müssen Sie die Spesenquittung beifügen, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Einzelhändlers, die IBAN des Girokontos des Antragstellers oder Begünstigten, das Datum und die Höhe der entstandenen Ausgabe (einschließlich Mehrwertsteuer) angeben. Die Rückerstattung erfolgt nach Überprüfung Daten eingegeben. Die vom Gesundheitsministerium eingerichtete Online-Plattform bleibt bis zum 31. Dezember 2023 in Betrieb und die Auszahlung erfolgt so lange, bis die von der Regierung bereitgestellten Mittel erschöpft sind. Und zwar anhand der chronologischen Reihenfolge, in der die Bewerbungen eingegangen sind.
Trinkwasserbonus
Es handelt sich um eine Steuergutschrift in Höhe von 50 % der Ausgaben, die für den Kauf von Filter-, Mineralisierungs-, Kühl- und Kohlendioxidzugabesystemen anfallen. Der Höchstbetrag der Ausgaben, auf deren Grundlage die Leistung berechnet wird, beträgt: 1.000 Euro pro Immobilie, für natürliche Personen; 5.000 Euro für jede Immobilie, die für gewerbliche oder institutionelle Zwecke genutzt wird, für Personen, die gewerbliche, künstlerische und freiberufliche Tätigkeiten ausüben, sowie für nichtgewerbliche Einrichtungen. Mit dem Haushaltsgesetz 2022 wurde diese ursprünglich für den Zweijahreszeitraum 2021-2022 eingeführte Entlastung bis 2023 verlängert. Die Höhe der erstattungsfähigen Ausgaben muss der Agentur der Einnahmen zwischen dem 1. Februar und dem 28. Februar des Jahres, das auf das Jahr folgt, in dem die Ausgabe angefallen ist, über den Webdienst im reservierten Bereich der Website der Agentur mitgeteilt werden.
Mehrwertsteuerbonus für grüne Häuser
50 % der für den Kauf neu gebauter Immobilien der Energieklasse A oder B gezahlten Mehrwertsteuer werden in Form einer Steuergutschrift zurückerstattet, die in der Steuererklärung anzugeben ist. Der 50 % Green Home Bonus gilt für Verkäufe, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2023 getätigt werden.