Die von der Bundesregierung im Jahr 2022 eingeführte Flugsteuer bzw. Einschiffungssteuer hat den Test vor dem Verfassungsgericht bestanden. Die Berufungen der Fluggesellschaft Ryanair, des belgischen Luftfahrtverbandes und zweier Privatflugzeugpiloten wurden vom Gericht für unbegründet erklärt.
ttn-de-3