Jeder hat das Recht, einmal im Leben seinen Nachnamen zu ändern, sofern diese Änderung den Namen des Vaters, der Mutter oder eine Kombination aus beiden betrifft. Der Justizausschuss des Repräsentantenhauses hat am Mittwoch einem entsprechenden Gesetzentwurf von Stefaan Van Hecke (Grüne) zugestimmt. Der Text muss nun noch das Plenum passieren.
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