COnContent für Erwachsene, Glücksspiel und Wetten, Diskriminierung. Dies sind einige der Kategorien, die der elterlichen Kontrolle unterliegen, die die wahllose Nutzung des Internets verhindert. Dies wurde von Agcom beschlossen und angeordnet Bei Angeboten für Minderjährige sind Kindersicherungssysteme standardmäßig aktiviert.
Automatische Kindersicherung für SIM-Karten von Minderjährigen
Ab 21.11 Die neuen Regeln zum Jugendschutz im Internet treten in Kraft. Von diesem Tag an verfügen SIM-Karten, die auf den Namen von Personen unter 18 Jahren registriert sind, über ein aktives automatisches Kindersicherungssystem Beschränken Sie das Surfen auf Webseiten, die sich mit Themen befassen, die nicht für Jugendliche geeignet sind. Ein bereits im Jahr 2020 unternommener Versuch, der jedoch scheiterte. Jetzt treten jedoch die neuen Agcom-Richtlinien in Kraft.
Die „verbotenen“ Kategorien
Konkret hat Agcom entschieden, dass vor allem Inhalte für Erwachsene der elterlichen Kontrolle unterliegen, d. h Websites mit R-Rating, auf denen sexuell pornografisches Material angezeigt wird. Einschließlich Websites, auf denen Sie diese Dienste online erwerben können.
Websites, die Glücksspiel fördern, Waffen verkaufen und Gewalt oder Personenschäden fördern, sind verboten. Blockieren Sie auch Webseiten, die Ich fördere Hass und Diskriminierung und solche, die Anorexie oder Bulimie, den Konsum von Drogen, Alkohol oder Tabak begünstigen.
Schließlich sind die sogenannten „Anonymisierer„Das heißt, diejenigen, die Werkzeuge und Möglichkeiten bereitstellen, um Online-Aktivitäten unauffindbar zu machen, und diejenigen, die den Einsatz von Zaubersprüchen, Flüchen und magischen Kräften fördern.“
Eltern können die Kindersicherung anpassen
Betreiber können in jedem Fall von ihnen und den Eltern erstellte Sperrlisten verwenden. Sie können die Blöcke an ihre Bedürfnisse anpassen. Die verschiedenen Betreiber bieten auch die Möglichkeit an, die Sperren nur vorübergehend anzuwenden, möglicherweise nur zu bestimmten Tageszeiten. Und wenn die SIM-Karte auf den Namen eines Elternteils registriert ist, liegt es in der Verantwortung dieses Elternteils, die Kindersicherung auf der Telefonkarte des minderjährigen Kindes zu aktivieren.
iO Donna © ALLE RECHTE VORBEHALTEN