Ab März 2024 ist die Registrierung beim VDAB für existenzsichernde Lohnempfänger verpflichtend

Ab Maerz 2024 ist die Registrierung beim VDAB fuer

Ab März 2024 müssen sich Personen mit einem existenzsichernden Einkommen beim Arbeitsamt des VDAB melden. Dies hat die flämische Regierung auf Initiative von Arbeitsministerin Jo Brouns beschlossen. Laut dem CD&V-Minister soll die Maßnahme die Aktivierung von Existenzminimumverdienern stimulieren und die Intervention passt zu dem Ziel, die Beschäftigungsquote in Flandern auf 80 Prozent zu erhöhen.



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