Der Richter, der die Lassoued-Akte nicht gefunden hat, riskiert eine Disziplinarstrafe wegen „Vernachlässigung seiner Amtspflichten“ oder „Vernachlässigung der Pflichten seines Amtes und dadurch Schädigung des ordnungsgemäßen Funktionierens des Justizsystems oder des Vertrauens in diese Institution“. Darf es vielleicht etwas mehr sein?
Erwin Verhoeven
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