Von der Ersthypothek bis zur Energiefinanzierung werden alle Prämien aus dem Haushalt finanziert

Von der Ersthypothek bis zur Energiefinanzierung werden alle Praemien aus


Im Maßnahmenpaket, das im Budget enthalten war 28 Milliarden Genehmigt durch den Ministerrat am Montag, 16. Oktober, gibt es auch die Finanzierung einiger Prämien. Hier sind die wichtigsten.

Familien- und Geburtsbonus

Für kinderreiche Familien und zur Erhöhung der Geburtenrate werden Mittel in Höhe von 1 Milliarde Euro bereitgestellt. Das Manöver bestätigt das Karte „Dir gewidmet“ Im Umfang von 600 Millionen Euro für 2024 umfasst es die Zuteilung von erste Haushypotheken von rund 380 Millionen Euro für 2024 und stellt Mittel dafür bereit Refinanzierung des außerordentlichen Beitrags für hohe Energiekosten und das Sozialbonus Strom (200 Millionen Euro) zur Unterstützung der schwächsten Bevölkerungsgruppen im ersten Quartal des nächsten Jahres, dem Quartal mit dem höchsten Energieverbrauch. Ein weiterer Monat kommt ebenfalls hinzu Elternzeitbezahlt zu 60 Prozent, für Eltern mit Kindern bis zu 6 Jahren.

Bei der Erstwohnungshypothek können junge Menschen von den Vergünstigungen profitieren, die im Jahr der Beurkundung des Kaufvertrags noch nicht das 36. Lebensjahr vollendet haben und über einen ISEE-Indikator von höchstens 40.000 Euro pro Jahr verfügen.

Der Kindergartenbonus wurde gestärkt

Zu den Neuerungen gehört die Tatsache, dass der Staat die vom Arbeitnehmer gezahlten Sozialversicherungsbeiträge übernimmt Mütter mit zwei oder mehr Kindern. Der Kindergartenbonus wird gestärkt (der Bonusfonds wird um über 150 Millionen Euro aufgestockt), der Kindergarten ist jedoch ab dem zweiten Kind nicht frei.

Steuererleichterungen für Arbeitnehmer im Nacht- und Ferientourismus

Hier kommt Steuererleichterungen für Arbeitnehmer im Nacht- und Ferientourismussektor. Die Entlastung für Impatriates, also diejenigen, die in Italien zur Arbeit zurückkehren und ihren Wohnsitz im Jahr 2024 für mindestens 5 Jahre verlegen, nimmt jedoch ab: Die Steuerermäßigung beträgt 50 % und darf wie bisher nicht mehr als 70 % betragen.



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