Die Frist für die Inanspruchnahme des 110-Prozent-Abzugs wird für Eingriffe an Einfamilienhäusern bis zum 31. Dezember 2023 verlängert (im Vergleich zur vorherigen Frist vom 30. September 2023), sofern bis zum 30. September 2022 Arbeiten durchgeführt wurden mindestens 30 Prozent des gesamten Eingriffs ausmachen.