Aufgrund der Ohnmacht der Kommunen und des Desinteresses der Staatsanwälte entgehen Nutzfahrzeuge den GAS-Bußgeldern

Aufgrund der Ohnmacht der Kommunen und des Desinteresses der Staatsanwaelte

Wer einen Firmenwagen fährt, kann mit dem nötigen Mut ein GAS-Bußgeld wegen geringfügiger Geschwindigkeitsübertretung einfach ignorieren. Schließlich benötigen Kommunen für die Verhängung eines Bußgeldes den Namen des Fahrers und nicht alle Unternehmen geben diesen weiter. „Het Nieuwsblad“ schrieb dies am Dienstag.



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