Auch andere Städte führten Beschränkungen für die Privatvermietung ein. Ein Überblick:
Berlin
Bereits im April 2016 hatte der Berliner Stadtrat eine Genehmigungspflicht für Unterkünfte eingeführt, die über Plattformen wie Airbnb und Wimbu angeboten werden. Ab diesem Zeitpunkt durften Privatpersonen keine kompletten Häuser mehr in der Ferienvermietung anbieten. Einzelne Zimmer in einem Heim durften weiterhin vermietet werden.
Obwohl Berlin das erste europäische Land war, das derart strenge Regeln für die Privatvermietung eingeführt hat, ruderte der Stadtrat 2018 etwas zurück. Ein Gericht in Berlin entschied zugunsten von Mietern, die ihre gesamte Wohnung vermieten wollten. Von da an konnten Berliner Hausbesitzer eine Genehmigung und eine Registrierungsnummer für die Vermietung beantragen. Im Gegensatz zu vielen anderen Städten gibt es keine maximale Anzahl von Tagen, die eine Immobilie pro Jahr vermietet werden kann, sofern es sich um das „erste Zuhause“ des Eigentümers handelt. Handelt es sich um eine Zweitwohnung, darf diese maximal für neunzig Tage pro Jahr vermietet werden.
Allerdings wurde das Bußgeld für Verstöße gegen die neue Gesetzgebung erhöht. Vermietern, die sich nicht an die Maßnahmen hielten, drohte seitdem ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro.
Barcelona
Als erste Stadt Europas entschied sich Barcelona dafür, hauptsächlich Einzelzimmervermietungen auf Mietplattformen wie Airbnb in Angriff zu nehmen. Im August 2021 hat der Stadtrat ein Verbot der kurzfristigen Vermietung von Räumen eingeführt, auch wenn der Hauseigentümer in der Wohnung anwesend ist. Eine Raummiete für einen längeren Zeitraum, beispielsweise an ausländische Studierende, ist weiterhin zulässig, allerdings muss ein Raum dann für mindestens 31 Tage vermietet werden.
Die Vermietung ganzer Häuser oder Wohnungen ist weiterhin erlaubt. Der Eigentümer muss eine Genehmigung bei der Gemeinde beantragen. Vermietern, die Räume illegal vermieten oder keine Genehmigung besitzen, drohen Bußgelder von bis zu 60.000 Euro.
Amsterdam
Seit dem 1. April 2021 benötigen Hausbesitzer in Amsterdam auch eine Genehmigung und eine Registrierungsnummer, um ihr Haus vermieten zu dürfen. Darüber hinaus dürfen sie ihre Wohnung höchstens für dreißig Tage pro Jahr vermieten, sofern das Haus einen Hauptbewohner hat, der den Rest des Jahres im Haus wohnt.
Häuser in Amsterdam dürfen außerdem nicht an mehr als vier Personen gleichzeitig vermietet werden und der Vermieter muss dies bei jeder Vermietung des Hauses der Gemeinde melden.
Kurzaufenthalte, bei dem der Hausbesitzer nicht im Haus wohnt und das Haus für kurze Zeiträume dauerhaft vermietet, ist in Amsterdam verboten, es sei denn, es wurde eine Sondergenehmigung für die kurzfristige Vermietung erteilt. Diese Genehmigungen werden kaum jemals erteilt. Bußgelder bei Verstößen gegen die Mietordnung können bis zu 20.750 Euro betragen.
Paris
Auch Paris hat 2018 eine Meldepflicht für Hausbesitzer eingeführt. Allerdings sind andere Regeln in der Pariser Hauptstadt flexibler. So dürfen Hausbesitzer, die mindestens acht Monate im Jahr in ihrem Haus bleiben, ihr gesamtes Haus für einhundertzwanzig Tage im Jahr vermieten. Für die Zimmervermietung gibt es keine Begrenzung, Sie können dies 365 Tage im Jahr tun. Für die Zimmervermietung in Paris benötigt der Eigentümer keine Genehmigung, für die Vermietung des gesamten Hauses ist jedoch seit Juni 2021 eine Genehmigung und eine Registrierungsnummer erforderlich.
Paris hat eine strenge Kontrollpolitik für illegalen Wohnungsbau. Nach Angaben der französischen Nachrichtenseite kassierte die Gemeinde Paris im Jahr 2022 Geldstrafen in Höhe von 2,5 Millionen Euro wegen illegaler Vermietung Frankreich-Info.