Das neue Rentengesetz ermöglicht den selbstständigen Aufbau einer Rente auf einem Spar- oder Anlagekonto. Ist das immer nützlich und wie gehen Sie vor?
Ein neues Rentengesetz wurde verabschiedet. Einer der Vorteile besteht darin, dass Sie ab diesem Jahr mehr individuelle Rente aufbauen können. Sie zahlen einen Betrag auf ein Spar- oder Anlagekonto ein. Das Konto ist bis zu Ihrer Pensionierung gesperrt, sodass Sie nicht früher darauf zugreifen können.
Ein Vorteil ist, dass Sie dieses Sperrkonto nicht plündern können. Sie werden nicht in Versuchung geraten, ein neues Auto zu kaufen, wenn Sie nach der Pensionierung nicht genug haben, um in ein Restaurant zu gehen.
Achten Sie lediglich darauf, dass Sie das Einkommen ausreichend über Ihr gesamtes Leben verteilen. Die Steuer- und Zollverwaltung fördert dies. Grob kann man sagen, dass man als Rentner mit einem Einkommen von bis zu 41.000 Euro brutto im Jahr weniger Steuern zahlt als ein Arbeitnehmer. Auf mijnpensioenoverzicht.nl können Sie ganz einfach herausfinden, wie hoch Ihre voraussichtliche Rente sein wird und wie viel Sie bisher angespart haben.
Reinout van der Heijden ist Chefredakteur von Der Geldratgeber.
Für Menschen mit geringer Rente ist ein individuelles Rentenkonto eine Lösung. Sie können den Beitrag von der Steuer absetzen und müssen auf das Guthaben auf dem Rentenkonto keine Kapitalsteuer zahlen. Der Steuervorteil ist nur vorübergehend, denn mit der Auszahlung zahlen Sie auf alles einschließlich der Rendite Einkommenssteuer. Es ist also kein Vorteil, sondern nur eine Verzögerung.
Der Steuerabzug ist nicht unbegrenzt. Auf der Website der Steuer- und Zollverwaltung gibt es ein Berechnungstool, mit dem Sie ermitteln können, wie viel Sie in diesem Jahr investieren dürfen. Einen Link zu diesem Berechnungstool finden Sie unten auf der Seite belastingdienst.nl/lijfrente. Zum Ausfüllen dieses Formulars benötigen Sie die Steuererklärung 2022 und ggf. die Jahresübersicht Ihrer Pensionskasse. Versuche es. Sie werden überrascht sein, wie viel Sie dieses Jahr einzahlen können.
Für Selbstständige ist der Aufbau einer Rente ungünstiger als für Arbeitnehmer. Sie zahlen auf ihr Einkommen eine Krankenkassenprämie von 5,4 Prozent, die der Chef für die Arbeitnehmer zahlt. Auf die ausgezahlte Rente zahlen Sie zusätzlich 5,4 Prozent Krankenversicherungsbeitrag. Selbstständige zahlen diesen also doppelt. Das ist sehr unfair. Im Jahr 2018 hat der Oberste Gerichtshof diese Doppelbesteuerung für Unternehmer abgeschafft, das Urteil betraf jedoch nur die steuerliche Altersrückstellung. Mittlerweile wurde die steuerliche Altersrückstellung abgeschafft und eine individuelle Rente kann nur noch über Renten erworben werden. Dem Repräsentantenhaus ist es nicht gelungen, die Doppelbesteuerung von Renten rückgängig zu machen.
Lassen Sie sich als Selbstständiger davon nicht abschrecken, wenn Ihre Rente niedrig ist. Ich fordere diese politischen Parteien auf, dieser Doppelbesteuerung ein Ende zu setzen. Nehmen Sie es in das Wahlprogramm auf.
Es gibt eine Gruppe, für die es unrentabel ist, eine zusätzliche Rente zu zahlen. Bei einer hohen Rente kann die Steuerabgabe auf bis zu 60 Prozent steigen. Bei einem Renteneinkommen zwischen 41.000 und 53.000 Euro brutto im Jahr leiden Sie unter der Kürzung des allgemeinen Steuerfreibetrags (3 Prozent) und des Seniorenabsetzbetrags (15 Prozent). In Kombination mit der Krankenkassenprämie und der Einkommensteuer (37 Prozent) bleiben pro tausend Euro Zusatzrente nur 395 Euro übrig.
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