Ein Gutschein in Höhe von bis zu 60 Euro für den Erwerb von Zeitkarten für den öffentlichen Personennah-, Regional- und Überregionalverkehr sowie für den Schienenpersonennahverkehr für Studierende und Berufstätige mit einem Einkommen unter 35.000 Euro. Die Maßnahme, die in dem vom Ministerrat erlassenen Hilfserlass enthalten ist, ist Teil der Interventionen der Regierung, um „die Auswirkungen der teuren Energie zu mildern“ und wird mit einem 100-Millionen-Euro-Fonds unterstützt.
Telematische Zustellung
Der Gutschein kann ab dem Datum des Inkrafttretens der Verordnung und bis zum Kauf von Saisonkarten verwendet werden 31. Dezember 2022: gilt nur für einen Einkauf, deckt bis zu 100 % der Kosten und darf in keinem Fall 60 Euro übersteigen. Es kann von natürlichen Personen verwendet werden, die im Jahr 2021 ein persönliches Einkommen von höchstens 35.000 Euro angegeben haben. Die Auszahlung des Gutscheins erfolgt elektronisch.
Ökobonus bis 750 Euro: erforderlich bis 13. Mai
Noch zum Thema Mobilität: Wer zwischen August und Dezember 2020 ein altes Fahrzeug (Kategorie M1) verschrottet und ein „grüneres“ Fahrzeug angeschafft hat, hat noch bis zum 13. Mai 2022 Zeit, das Modell an das Finanzamt zu übermitteln und eine Steuer zu erhalten Guthaben von bis zu 750 Euro beim Kauf von Fahrrädern, Elektrorollern, E-Bikes. Der Steuernachlass gilt auch für Nutzer, die den öffentlichen Dienst oder Carsharing-Dienste abonniert haben. Der Bonus kann nur in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Die Einrichtung wurde durch das Relaunch-Dekret vorgesehen.