Kinder unter 16 Jahren dürfen den e-step nicht mehr betreten

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Das Plenum des Repräsentantenhauses hat heute einstimmig grünes Licht für einen Gesetzentwurf gegeben, der die Nutzung von Elektrorollern im Straßenverkehr regelt. Es wird eine Altersgrenze von 16 Jahren geben und E-Scooter dürfen den Fußweg nicht befahren.

Elektroroller oder E-Stepper gehören vor allem in den Großstädten immer mehr zum Straßenbild. Doch die steigenden Unfallzahlen mit den schnellen Tretrollern geben Anlass zur Sorge: Gab es 2019 noch 50 Unfälle mit Personenschaden mit einem Elektroroller, waren es 2021 nach Zahlen des Verkehrsinstituts VIAS bereits mehr als 1.000.

Meist sind an diesen Unfällen keine Dritten beteiligt, aber weil Elektroroller auf dem Fußweg fahren dürfen – grundsätzlich Schritttempo, aber das ist schwer zu kontrollieren – kommt es zu Konflikten mit Fußgängern, was bestenfalls zu Frust führt.

Mit dem Gesetzentwurf des Vooruit-Abgeordneten Joris Vandenbroucke gibt es jetzt Verkehrsregeln für Elektroroller. Der Vorschlag führt ein Mindestalter von 16 Jahren ein, außer in verkehrsfreien Situationen wie Wohnstraßen. Außerdem ist es verboten, die Stufen auf dem Gehweg zu benutzen und es dürfen keine Fahrgäste mehr befördert werden. Der Text enthält auch Vorschriften zu Beleuchtung, Bremsen und Parken.

E-Steps verboten: „Unverständlich. Sie müssen nur aus dem Verkehr gezogen werden.“ (+)



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