Der mit dem Superbonus geförderte Abriss mit Wiederaufbau für Einfamilienhäuser wird Ende 2022 abgeschlossen. Ohne die lange Verlängerung, die durch das letzte Manöver vorgesehen ist, das bis 2025 läuft.
Das Wirtschaftsministerium schließt durch Unterstaatssekretär Federico Freni die Tür zu einer möglichen 110%igen Verlängerung der Fristen für diese Immobilien mit einer Antwort auf eine Frage von Gian Mario Fragomeli (Pd) im Finanzausschuss der Kammer.
Die Frage ergibt sich aus einem mehrdeutigen Wortlaut der Verlängerung im Haushaltsgesetz 2022. Artikel 119 Absatz 8 bis des Relaunch-Dekrets erklärt nämlich, dass der Superbonus in einigen Fällen bis zum 31. Dezember 2025 gilt, wie z Interventionen, die von Eigentumswohnungen und Alleineigentümern von Gebäuden mit zwei bis vier Einheiten durchgeführt werden. Zu diesen Fällen gehören auch Eingriffe, die „an Gebäuden durchgeführt werden, die dem Abbruch und Wiederaufbau unterliegen“.
Interpretationszweifel ausgeräumt
Nach einigen Interpretationen wäre dieser Passus zu Abriss und Wiederaufbau auf alle Arten von Gebäuden anwendbar, nicht nur auf Eigentumswohnungen und dergleichen. Und daher würde die Verlängerung bis Ende 2025 auch Einfamilienhäuser betreffen, aber nur für die Hypothesen Abriss mit Neubau.
Aus diesem Zweifel ergibt sich die gestrige Anfrage im Finanzausschuss. In diesem Punkt schließt die Antwort des Wirtschaftsministeriums jedoch endgültig die Tür. „Es wird darauf hingewiesen – erklärt Freni – dass die Abriss- und Wiederaufbaumaßnahmen ausdrücklich im ersten Abschnitt des oben genannten Absatzes 8-bis erwähnt werden, der Eingriffe in andere Gebäude als Einfamilienhäuser regelt“.