Ein „Daumen hoch“-Emoji gilt als Unterschrift, urteilt ein kanadisches Gericht

Ein „Daumen hoch Emoji gilt als Unterschrift urteilt ein kanadisches Gericht

Ein kanadischer Richter hat entschieden, dass ein „Daumen hoch“-Emoji als Unterschrift gültig ist. Gerichte müssen sich an die „neue Realität“ anpassen, mit der die Menschen kommunizieren, heißt es. Er entschied in einem Fall, in dem ein Landwirt einen Vertrag nicht einhielt, nachdem er ihm virtuell den Daumen nach oben gegeben hatte.



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