In den letzten Tagen hat die Arera die neue Messlatte für die Stromrechnung für das dritte Viertel der Familien, die noch unter Schutz stehen, festgelegt. Dies deutet auf erhebliche Preisstabilität (+0,4 %) auch für die nächsten drei Monate hin. Basierend auf diesem neuen Niveau beträgt der Strombezugswert für den typischen Kunden, also einen mit einem durchschnittlichen Stromverbrauch von 2.700 Kilowattstunden pro Jahr und einer zugesagten Leistung von 3 Kilowatt, 23,85 Cent Euro pro KWh, inklusive Steuern. Mal sehen, welche Posten steigen und welche stattdessen einen Rückgang in der neuen Stromrechnung bedeuten.
Ausgaben für Energie
Das erste Element wird dargestellt durch Ausgaben für Energie Dabei steigen nach Angaben der von Stefano Besseghini geführten Behörde die Energiebeschaffungskosten um 2 % (+2 % auf 11,84 Euro-Cent), während die Marketingausgaben mit 2,16 Cent im Vergleich zum Wert des zweiten Quartals unverändert bleiben Die Kosten für Transport und Zählermanagement bleiben ebenfalls unverändert und liegen bei 3,99 Cent.
Das Kapitel der Anklage
Dann gibt es noch das Kapitel der Systementgelte, die bekanntermaßen der Finanzierung von Tätigkeiten von allgemeinem Interesse für das System dienen: Hier liegt die Messlatte bei 2,89 Eurocent, was einem Rückgang um 4,6 % im Vergleich zum zweiten Quartal 2023 entspricht. Es sei daran erinnert, dass das größte Gewicht auf Anreize für erneuerbare Energiequellen entfällt (67,55 %), gefolgt von Konzessionen für Unternehmen mit hohem Stromverbrauch (19,12 %). Diese beiden Teile stellen den sogenannten Asos-Tarifbestandteil dar. Die übrigen Gebühren stellen stattdessen den Arim dar, der unter anderem auch die Mittel zur Finanzierung des Strombonus (der Ermäßigung auf die Rechnung für Familien in wirtschaftlichen und physischen Notlagen) umfasst, die durch das letzte von der Regierung verabschiedete Dekret wie für Gas erhöht wurde die Regierung.
Die Steuern
Der letzte Posten sind die Steuern, die 12,5 % der Stromrechnung ausmachen und sich auf 2,97 Eurocent belaufen. In dieser Obergrenze sind Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuern enthalten, die gegenüber der in der Rechnung für das zweite Quartal des Jahres gezahlten Auszahlung unverändert geblieben sind. Insgesamt, so weist Arera erneut darauf hin, werden die Ausgaben im sogenannten rollierenden Jahr (Oktober 2022 – September 2023) bei rund 1.150 Euro liegen, was einem Anstieg von 7,3 % im Vergleich zu den entsprechenden 12 Monaten des Vorjahres entspricht.