Die Bundesregierung hat sich auf die Reform des Künstlerstatuts geeinigt. Das berichten die zuständigen Minister Frank Vandenbroucke, Pierre-Yves Dermagne und David Clarinval. Die Texte werden am Freitag auf die Tagesordnung des Ministerrates gesetzt.
Die Regierung führt ein „Kunstwerkzertifikat“ ein, das nicht nur Künstlern offen steht, sondern auch Personen, die mit technischen und unterstützenden Tätigkeiten im Kunstsektor befasst sind.
Sozialer Schutz
Das Kunstwerk-Zertifikat bietet vollen sozialen Schutz für fünf Jahre und wird von einem Gremium vergeben, in dem unter anderem die Branche, die Gewerkschaften und die Regierung vertreten sind. Um den Auflagen gerecht zu werden, werden fortan auch die Zeiträume berücksichtigt, in denen die Künstler*innen unsichtbare Arbeiten produzieren, etwa während der Vorbereitung einer Aufführung.
Kunstschaffende haben ab sofort Anspruch auf einen monatlichen Betrag von mindestens 1.507,54 Euro (für Lebensgemeinschaften und Alleinstehende) bzw. 1.652,82 Euro (für Familienväter). Für jeden geleisteten Arbeitstag wird ein Teil des Betrages abgezogen. Die Vergütung ist kumulierbar mit 9.628,32 Euro je drei Jahre aus Urheberrechten
Für Starter wird es ein temporäres Zertifikat geben, das ihnen drei Jahre Zeit gibt, um die Bedingungen für ein endgültiges Zertifikat zu erfüllen. Diese Anordnung ist einmalig.
Amateurkünstlerbeihilfe (AKV)
Anstelle der Kleinen Vergütungsregelung (KVR) wird eine Amateurkünstlerbeihilfe (AKV) eingeführt. Diese Entschädigung bleibt flexibel, aber die Bedingungen konzentrieren sich auf die künstlerische Laienpraxis, um Missbrauch im professionellen Bereich stark zu reduzieren. Von Kunden, die das System nutzen, wird ein Solidaritätsbeitrag von 5 Prozent erhoben.
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