Sie kontaktierten Zehntausende von Subjekten, ohne dass diese jemals die erforderliche Zustimmung gegeben hatten, schlugen kommerzielle Angebote verschiedener Energieunternehmen vor und gaben die abgeschlossenen Verträge dann an andere Unternehmen weiter, die den Vorgang abschlossen, um die Provisionen einzustreichen. Um die Erträge zu steigern, schlugen sie außerdem vor, nach kurzer Zeit Transfers zwischen den verschiedenen Lieferanten umzukehren.
Es handelte sich um ein bewährtes System, das durch eine Operation im Raum Verona und in der Toskana in einer gemeinsamen Aktion des Privacy Guarantor und der Guardia di Finanza zerschlagen wurde, was zum ersten Mal zur Beschlagnahmung der Callcenter-Datenbanken führte und Auswirkungen auf das Unternehmen hatte „sottobosco“ mit Strafen für die beteiligten Unternehmen.
Vier Unternehmen wurden sanktioniert, zwei in Venetien und zwei in der Toskana
Wildes Telefonmarketing ist ein Phänomen, das trotz der Einführung des Widerspruchsregisters weiterhin grassiert, und Verbraucherverbände fordern nun, dass die beteiligten Unternehmen gezwungen werden, die Nutzer zu entschädigen. Der Vorgang ging auf einen Bericht der Guardia di Finanza aus Soave in der Provinz Verona zurück und ermöglichte die Identifizierung der vier beteiligten Unternehmen, vorbehaltlich späterer Untersuchungen durch den Bürgen bei der Spezialeinheit für den Schutz der Privatsphäre und Technologiebetrug. Die beiden venezianischen Unternehmen Mas srls und Mas srl wurden mit einer Geldstrafe von 200.000 Euro bzw. 500.000 Euro belegt. Sie hatten sich illegal die Datenbanken potenzieller Kunden beschafft und diese nach Unterzeichnung der Verträge für die verschiedenen Energieunternehmen an zwei andere toskanische Unternehmen, Sesta Impresa srl und die Genossenschaft Arnia, übergeben, wofür eine Geldstrafe von 300.000 Euro bzw. 800.000 Euro verhängt wurde . Letzteres befasste sich mit der unrechtmäßigen Aufnahme der Unternehmen in die Datenbank, indem es die entsprechenden Provisionen einzog, ohne jeglichen formellen Auftrag und im Widerspruch zum Datenschutzrecht.
Das „Unterholz“
Aktivitäten, die zusammenfassend eine der verschiedenen Formen des sogenannten „Unterholzes“ darstellen, auf das der Bürge wiederholt als Ursache für die Ausbreitung des illegalen Telemarketings hingewiesen hat: ein Phänomen, das sich aus Aufträgen und Aktivitäten außerhalb der Norm, aber auch aus anderen Gründen speist für eine unzureichende Kontrolle durch die großen Kundenunternehmen.
Das Instrument der Beschlagnahme
Der Einsatz des Instruments der Beschlagnahme – erklärt der Bürge – „ist ein Zeichen für eine weitere Verstärkung der Kontraststrategie der Behörde, die einerseits mit den tugendhaften Betreibern des Sektors für die Genehmigung eines Kodex zusammenarbeitet des Verhaltens, verringert aber andererseits nicht seine Kontroll- und Repressionstätigkeit.“