Der HRJ ist vom Parlament, der Regierung und der Justiz getrennt. Durch die Durchführung von Untersuchungen und die Bearbeitung von Beschwerden übt die Behörde eine unabhängige Kontrolle über die Justiz in Belgien aus. Während der Sitzung des Justizausschusses der Kammer am Mittwoch schien es, dass der HRJ am 15. Juni darüber nachdenken wird, ob eine Untersuchung im Fall Sanda Dia durchgeführt werden sollte.
Die Oppositionspartei PVDA bat den Parlamentsausschuss um eine Debatte über das gesellschaftliche Gefühl der Klassengerechtigkeit, das sich aus dem Fall ergab. Eine sachliche Diskussion erweist sich als schwierig, schon allein deshalb, weil es zum Beispiel nur sehr wenige Untersuchungen dazu gibt. Es besteht die Möglichkeit, den Hohen Justizrat um eine solche Untersuchung zu bitten, dies kann jedoch nur vom Justizminister oder von der gesamten Kammer durchgeführt werden.
Der Justizausschuss hat am Mittwoch den Schritt gewagt: Die Vorsitzende Kristien Van Vaerenbergh (N-VA) wird dem HRJ in einem Brief mitteilen, dass der Ausschuss eine Untersuchung der Angelegenheit befürwortet. Bei Bedarf können im Anschluss weitere Anhörungen organisiert werden.
Das Urteil des Berufungsgerichts Antwerpen sorgte für großes Aufsehen. Nicht wenige Leute denken, dass die achtzehn Reuzegommer, die die bewusste Taufe organisiert haben, mit Zivildienst und einer Geldstrafe glimpflich davongekommen sind. Das Wort „Klassengerechtigkeit“ fällt oft in diesen Kontext. Auch aus politischer Sicht gab es Kritik, unter anderem an den Parteivorsitzenden Raoul Hedebouw (PVDA), Sammy Mahdi (CD&V) und Georges-Louis Bouchez (MR).