Grüner Pass und Masken, die Regeln für Reisen in Italien und Europa

Gruener Pass und Masken die Regeln fuer Reisen in Italien


Mit dem Ausstieg aus dem Pandemie-Notstand werden auch die Reisebeschränkungen gelockert. Die Regeln ändern sich je nach Zielland, aber für die Einreise in verschiedene EU-Länder ist weiterhin das „grüne Zertifikat“, das Impfung, Heilung oder Abstrich (antigen / molekular negativ) nachweist, erforderlich. Darunter Italien, das die Pflicht einer FFP2-Maske für Reisen mit dem Flugzeug oder der Bahn beibehalten hat.

Impfstoff oder Abstrich bis zum 31. Mai für diejenigen, die in Italien ankommen

Am 28. April unterzeichnete Minister Speranza eine Anordnung zur Verlängerung der Maßnahmen für Ankünfte aus dem Ausland bis zum 31. Mai. Tatsächlich müssen ausländische Touristen und Italiener, die nach Hause zurückkehren, weiterhin ihren Impf- oder Genesungspass vorzeigen. Oder alternativ einen Tampon. Neu ist jedoch die Abschaffung der Verpflichtung für Touristen, vor der Einschiffung das „Passagierortungsformular“ (Plf), das von den Gesundheitsämtern für Reisen verwendete Formular, auszufüllen. Italien schließt sich somit der Wahl Griechenlands an, eines der ersten, das die Verpflichtung aufhebt, nimmt aber andere Länder wie Frankreich und – teilweise – Spanien vorweg. Mal sehen, welche Regeln und Anforderungen in den verschiedenen EU-Ländern gelten.

Frankreich ist die «Pfl» weiterhin obligatorisch

Im Falle Frankreichs wurden die Maßnahmen auch für Reisende ohne eine oder mehrere Impfungen gelockert. Ihre Einreisebestimmungen bleiben jedoch strenger. Geimpfte Reisende können ohne Einschränkungen oder Testpflicht vor der Abreise einreisen, während ungeimpfte Reisende immer einen Abstrich machen müssen. Kommen sie aus einem „grünen“ Bereich, also einem Land mit reduzierter Virusverbreitung, reicht das negative Ergebnis des Tests vor der Einreise aus; wenn sie aus einem „orangen“ Gebiet kommen, das sich durch ein höheres Risiko auszeichnet, müssen sie sich bei der Einreise nach Frankreich ebenfalls einem Test unterziehen. Bei positivem Ergebnis wird die behördlich angeordnete Selbstisolation ausgelöst Fluggastortungsformular in Italien ab dem 1. Mai ausgesetzt.

Spanien: Grüner Pass oder Online-Fragebogen

Die Einreise nach Spanien ist immer Reisenden vorbehalten, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums geimpft, von Covid genesen oder von einem Abstrich mit negativem Ergebnis zurückgekehrt sind. Um dies nachzuweisen, gibt es zwei Möglichkeiten: Die erste ist das EU-Digital-Covid-Zertifikat, der italienische „grüne Pass“, mit der Möglichkeit, das Dokument vor der Abreise online zu senden; das zweite ist das Gesundheitskontrollformular der SpTH (Spain Travel Health), a Modul mit der Sie manuell Daten zu Ihrem Impfzyklus, der Genesung von Covid oder dem – negativen – Ergebnis Ihres Abstrichs eingeben können.

Österreich und Deutschland, die „3G“-Regel

Die Kriterien sind in Österreich und Deutschland ähnlich. In Österreich sind die Einreisen nach dem sogenannten 3G-Kriterium geregelt: Ankommende Reisende müssen nachweisen, dass sie „geimpft, genesen, getestet“, also geimpft, geheilt oder von einem Covid-Test mit negativem Ergebnis zurückgekehrt sind. Zeigen Sie dazu einfach das Digital Covid-Zertifikat oder Dokumente vor, die die Impfung mit von der Europäischen Arzneimittelagentur anerkannten Arzneimitteln bescheinigen, die innerhalb von 180 Tagen heilen, oder einen doppelten Abstrich, sowohl molekular (innerhalb von 72 Stunden nach der Abreise) als auch antigen (innerhalb von 24 Stunden).



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