Bundesanwälte werden gegen niemanden Anklage erheben Der Tod der amerikanischen Touristin Shanquella Robinson in Mexiko im vergangenen Jahr, gaben US-Beamte am Mittwoch bekannt.
Robinson, eine 25-jährige Haarflechterin aus North Carolina, wurde am 29. Oktober im Urlaub mit Freunden in San José del Cabo tot in ihrem Hotelzimmer aufgefunden.
Robinsons Familie wurde zunächst von Freunden mitgeteilt, dass sie laut Anwälten an einer Alkoholvergiftung gestorben sei, aber ihre Sterbeurkunde führte später als Ursachen eine schwere Rückenmarksverletzung und eine Atlasluxation auf, eine Form einer schweren Nackenverletzung.
Nachdem im November ein Video im Internet aufgetaucht war, das zeigte, wie Robinson in einem Hotelzimmer geschlagen wurde, hatten die mexikanischen Behörden erklärt, sie würden ihren Tod untersuchen ein Akt der „direkten Aggression“ von einem ihrer Reisegefährten.
Letzten Monat schickten die Anwälte der Familie Robinson eine Brief an US-Präsident Joe Biden und Außenminister Antony Blinken, die fordern, dass entweder die Bundesanwaltschaft Anklage wegen ihres Todes erhebt oder dass ihr mutmaßlicher Mörder oder ihre mutmaßlichen Mörder nach Mexiko ausgeliefert werden. Die Familie nannte einen von Robinsons Begleitern als mutmaßlichen Täter und sagte, die mexikanischen Behörden hätten einen Haftbefehl gegen diese Frau erlassen.
FBI-Agenten und Staatsanwälte des Justizministeriums untersuchten Robinsons Tod, aber die US-Staatsanwaltschaft für den westlichen Bezirk von North Carolina sagte am Mittwoch, sie könne nicht beweisen, dass ein Bundesverbrechen begangen worden sei.
„Basierend auf den Ergebnissen der Autopsie und nach sorgfältiger Beratung und Prüfung des Ermittlungsmaterials durch beide US-Staatsanwälte haben die Bundesstaatsanwälte Frau Robinsons Familie heute darüber informiert, dass die verfügbaren Beweise eine Bundesstaatsanwaltschaft nicht stützen“, sagte die Staatsanwaltschaft in a Stellungnahme.
Die Beamten stellten die „öffentliche Besorgnis“ in Bezug auf den Fall fest und sagten, sie seien zu ihrer Entschlossenheit gelangt, nachdem „erfahrene Bundesagenten und erfahrene Staatsanwälte die verfügbaren Beweise ausgiebig geprüft hatten“.
Die Staatsanwälte trafen sich am Mittwochmorgen mit Robinsons Familie, um sie über ihre Entscheidung zu informieren.
„Wie in jedem Fall ist die Regierung bereit, neue Informationen im Zusammenhang mit der Untersuchung zu prüfen und zu prüfen, falls sie verfügbar werden“, sagten Beamte.
Es war nicht sofort klar, ob sich die Entscheidung der Staatsanwaltschaft auf die Auslieferungsbemühungen auswirken würde.
„Wir sind enttäuscht, aber wir lassen uns nicht abschrecken“, sagte die Anwältin der Familie Robinson, Sue-Ann Robinson, gegenüber Reportern Pressekonferenz am Mittwochnachmittag. Bei der in den USA durchgeführten Obduktion seien im Gegensatz zu den Ergebnissen der mexikanischen Obduktion keine Rückenmarksverletzungen festgestellt worden, so der Anwalt.
Sie kritisierte, was sie als „Verzögerung“ der US-Untersuchung bezeichnete, die ihrer Meinung nach die Ergebnisse beeinflusst haben könnte. Sie sagte, die Familie Robinson werde weiterhin ein „hohes Maß an diplomatischer Intervention“ in dem Fall fordern.
„Bürger der Vereinigten Staaten können nicht nach Mexiko gehen, ein Verbrechen begehen, das wir alle auf einem Video gesehen haben, und dann nach Amerika zurückkommen und sagen: ‚Wir sind auf der Basis. Wir sind sicher. Wir werden nicht wegen eines Verbrechens angeklagt“, sagte der Anwalt. „Das kann nicht die Botschaft sein, die die US-Behörden aussenden wollen.
„Es gibt keinen Grund, warum eine schwarze Frau mit ihren Freunden in den Urlaub fahren, in einer Kiste zu ihrer Familie zurückkehren und fünf Monate lang nichts tun sollte“, sagte sie. In einer Erklärung sagte der Bürgerrechtsanwalt Ben Crump, dass die Entscheidung des DOJ zwar „entmutigend“ sei, sie aber glauben, dass „Gerechtigkeit für ihren Tod immer noch möglich ist“ durch Staatsanwälte in Mexiko.