Der gesetzlich vorgeschriebene Termin zur Tagesordnung ist der 30. April. Bis zu diesem Datum muss ein Antrag bei der Agentur der Einnahmen gestellt werden, um die vereinfachte Definition der Ordner zu erhalten. Daran erinnert eine Mitteilung der Agentur, die die Gelegenheit nutzt, um Ratschläge zu erteilen: Es ist immer besser, vor Ablauf der Frist Maßnahmen zu ergreifen, um das Risiko einer Verlangsamung der IT-Systeme aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens in den letzten Tagen zu vermeiden.
Die Formel
Steuerpflichtige, die vom 1. Januar 2000 bis zum 30. Juni 2022 an der „Abwrackung“ der zum Inkasso anvertrauten Schulden festhalten, zahlen während des Verkehrs nur den Betrag der Restschuld ohne Zahlung der Vertragsstrafen, Verzugszinsen, der im Register eingetragenen und der Prämie Bußgelder können ohne Zahlung von wie auch immer gearteten Zinsen und der Prämie festgelegt werden.
Ergebnis der Anfrage bis 30. Juni
Es wird möglich sein, in einer einzigen Lösung oder in maximal 18 Raten über 5 Jahre zu zahlen. Denjenigen, die den Antrag auf erleichterte Einigung stellen, sendet die Einnahmenagentur-Inkasso bis zum 30. Juni 2023 die Mitteilung mit dem Ergebnis des Antrags, der Höhe der für die Zwecke der Einigung geschuldeten Beträge und den Zahlungsformularen auf der Grundlage der zum Zeitpunkt des Beitritts gewählter Ratenzahlungsplan.
So bewerben Sie sich
Der Antrag auf erleichterte Definition kann ausschließlich elektronisch auf der Website www.agenziaentrateriscossione.gov.it eingereicht werden, indem der spezifische Dienst verwendet wird, der sowohl im öffentlichen Bereich (ohne PIN und Passwort) als auch im reservierten Bereich (für diejenigen, die mit Spid , Cie oder Cns und für Steuerintermediäre Entratel). Der Steuerpflichtige kann die Beitrittserklärung in seinem eigenen reservierten Bereich abgeben. Mit einem Klick kann er direkt aus der Liste der „definierbaren“ Verbindlichkeiten die Ordner, Bescheide oder Lasten auswählen, die in den Antrag aufgenommen werden sollen, also ohne die Identifikationsdaten der Urkunden angeben zu müssen. Der Dienst zur Anforderung des Informationsprospekts ist auch auf der institutionellen Website der Sammelstelle verfügbar, der die Liste der „verschrottbaren“ Ladungen und die Simulation des zu zahlenden Betrags nach den von der vereinfachten Definition vorgesehenen Kürzungen enthält.
Was das Haushaltsgesetz 2023 vorsieht
Die durch das Haushaltsgesetz 2023 (Gesetz 197/2022) eingeführte erleichterte Definition gilt für Lasten, die dem Inkassobeauftragten vom 1. Januar 2000 bis 30. Juni 2022 anvertraut wurden, auch wenn sie in einer früheren „Verschrottung“ enthalten waren und unabhängig davon, ob sie den Zahlungen entsprechen. Diejenigen, die sich an die erleichterte Definition halten, können nur den fälligen Betrag als Kapital und den fälligen Ersatz der Kosten für etwaige Exekutivverfahren und für Benachrichtigungsrechte zahlen. Andererseits werden die als Sanktionen geschuldeten Beträge, eingetragenen Zinsen, Verzugszinsen und Prämien nicht geschuldet. Bei Schulden im Zusammenhang mit Bußgeldern oder anderen Verwaltungssanktionen (außer solchen, die wegen Steuerverstößen oder wegen Verletzung von Beitragspflichten verhängt werden) sieht der Zugang zur Erleichterungsmaßnahme stattdessen vor, dass die fälligen Beträge als Zinsen nicht zu zahlen sind (allerdings denominiert, also einschließlich der sogenannten „Erhöhungen“), sowie solche, die als Agio fällig werden.