Erweiterte außergerichtliche Einigung geht an die Öffentlichkeit, um „Bevorzugung“ zu beenden

Erweiterte aussergerichtliche Einigung geht an die Oeffentlichkeit um „Bevorzugung zu

Die Bundesregierung gestaltet die erweiterte gütliche Einigung strenger und transparenter. Von nun an muss dieser Vergleich öffentlich von der Ratskammer ratifiziert werden. Darüber hinaus kann die Staatsanwaltschaft eine Betriebssperre von mindestens drei Jahren verlangen. So steht es in einem Gesetzentwurf von Justizminister Vincent Van Quickenborne (Open Vld), der vom Ministerrat grünes Licht bekommen hat.



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