Alles bereit für Anmeldungen zum 5 Promille 2023. Ab heute bis zum 11. April 2023 können sich gemeinnützige Organisationen und Breitensportvereine um den Zugang zum Beitrag bewerben. Die ständige Liste der akkreditierten gemeinnützigen Organisationen für 2023 ist ebenfalls auf der Website der Agentur der Einnahmen einsehbar und wird auf der Grundlage der von der Agentur durchgeführten Überprüfungen und der von den gemeinnützigen Organisationen selbst übermittelten Abmeldungen aktualisiert , umfasst Organisationen, die bereits in der vorherigen ständigen Liste enthalten sind, und diejenigen, die im Jahr 2022 ordnungsgemäß registriert wurden, wenn die gesetzlich festgelegten Anforderungen erfüllt sind.
Neue Registrierungen von Onlus und Asd
Das Milleproroghe (Dekret Dekret 198/2022) hat auch für das Geschäftsjahr 2023 vorgesehen, dass gemeinnützige Organisationen von sozialem Nutzen, die im Onlus-Register eingetragen sind, weiterhin Empfänger des Anteils von 5 Promille sind, wie dies für freiwillige Organisationen vom Prime vorgesehen ist Ministerialerlass vom 23. Juli 2020. Organisationen, die beim Standesamt registriert sind, aber nicht in der ständigen Liste der akkreditierten gemeinnützigen Organisationen für 2023 aufgeführt sind, können bis Dienstag, den 11. April, einen Online-Antrag bei der Agentur für Einnahmen einreichen. Die gesetzlich festgelegte Frist (10. April) ist tatsächlich ein gesetzlicher Feiertag und wird daher auf den folgenden Tag verlängert. Auch für Amateursportvereine ist bis zum 11. April Zeit: Neu gegründete und diejenigen, die sich 2022 nicht gemeldet haben oder die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllen, müssen den Antrag elektronisch stellen.
Methoden der Anfrage
Der Registrierungsantrag muss über die Telematikdienste des Finanzamts direkt oder über einen Vermittler übermittelt werden. Insbesondere ist der Antrag auf Registrierung bei gemeinnützigen Organisationen auf der Website der Agentur verfügbar, während der Antrag auf Registrierung von Amateursportvereinen sowohl auf der Revenue- als auch auf der Coni-Website (durch Link zur Website der Agentur) verfügbar ist.
Verspätete Anmeldung, was tun
Auch gemeinnützige Organisationen und Breitensportvereine, die sich nicht bis zum ordentlichen Stichtag (11 30, der gesetzlich vorgesehen ist, auf einen Samstag fällt) durch Zahlung eines Betrags in Höhe von 250 Euro mit dem Formular F24 Elide (unter Angabe der Steuernummer 8115). Zum Ablaufdatum (11.04.2023) müssen die Voraussetzungen für die Immatrikulation jedenfalls erfüllt sein.
Vorläufige Listen und endgültige Version, Zeiten
Die vorläufigen Listen der eingetragenen Körperschaften werden bis zum 20. April 2023 von der Revenue Agency (für gemeinnützige Organisationen) und von Coni (für Amateursportvereine) veröffentlicht. Korrekturen etwaiger Fehler können bis spätestens 2. Mai bei der Rechtsabteilung beantragt werden Vertreter des Antragstellers oder durch einen Verantwortlichen mit förmlichem Bevollmächtigten an die Regionaldirektion der Agentur für Einnahmen oder an das örtlich zuständige Coni-Büro. Die endgültige Version der Listen der registrierten Parteien wird bis zum 10. Mai 2023 veröffentlicht.