Das Brüsseler Arbeitsgericht hat einen Arbeitgeber verurteilt, der einem Arbeitnehmer einen Tag nach Ablauf der Kündigungsschutzfrist gekündigt hat. Ihre Kündigung wurde bereits während der Schutzfrist vorbereitet und das ist verboten. Das Institut für die Gleichstellung von Frauen und Männern betont, dass Schwangerschafts- und Mutterschaftsdiskriminierung auf dem Arbeitsmarkt immer noch allzu häufig sind.
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Schwangere Arbeitnehmerinnen besser vor Kündigung geschützt
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