Manöver, von Bargeld zu Aktentaschen: Was sich nach den Brüsseler Umfragen ändern wird

Manoever von Bargeld zu Aktentaschen Was sich nach den Bruesseler


Das Urteil der EU-Kommission über das Manöver sei „insgesamt positiv, mit einigen kritischen Anmerkungen“, wie EU-Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni unterstrich: Die Regierung, signalisierte er, habe die Brüsseler Aufforderung zur Zurückhaltung und Zurückhaltung angenommen laufenden Aufwand. „Insgesamt ist die Kommission der Ansicht, dass der Haushaltsentwurf Italiens mit den in der Empfehlung des Rates vom 12. Juli 2022 enthaltenen haushaltspolitischen Leitlinien übereinstimmt“, lautet die Antwort. Aber neben der Förderung der makroökonomischen Rahmenbedingungen und der Energiemaßnahmen, die einen großen Teil des Haushaltsgesetzes einnehmen, sticht in der Gemeinschaftsmeinung die Kritik an allen „politischeren“ Maßnahmen des Manövers hervor

Die Kritik der EU-Kommission reicht vom POS bis zur Obergrenze bis zur Kasse

Genauer gesagt betreffen die im Haushaltsentwurf enthaltenen Maßnahmen, die nicht mit den Länderempfehlungen übereinstimmen, insbesondere: „Eine Bestimmung, die die Obergrenze für Bargeldtransaktionen von 2.000 auf 5.000 Euro anhebt; eine Maßnahme, die einer Amnestie gleichkommt, die den Erlass früherer Steuerschulden für den Zeitraum 2000-2015 ermöglicht und 1.000 Euro nicht übersteigt (eine Maßnahme, die die Kommission unverblümt „Steueramnestie“ nennt, eine Definition, die auf Italienisch wie a klingt „Steueramnestie“); und die Möglichkeit, elektronische Zahlungen von weniger als 60 Euro sanktionslos abzulehnen. Maßnahmen, die „nicht im Einklang stehen“ mit den spezifischen Empfehlungen für Italien zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung.

Die Erkenntnisse zur Renten- und Steuerreform

Rüge auch an den Kosten des Rentensystems für die Erneuerung 2023 auslaufender Vorruhestandsregelungen, wenn auch mit strengeren Alterskriterien (Frauenoption). Die Quote 103 und die anderen befristeten Vorruhestandskanäle werden der Forderung nicht in vollem Umfang gerecht Umsetzung der in der Vergangenheit beschlossenen Rentenreformen, beginnend mit dem Fornero-Gesetz, auch im Hinblick auf die Eindämmung der Rentenausgaben. Hinzu kommt die Ohrentirade auf Strukturreformen, beginnend mit der fehlenden Steuerreform, die notwendig sei, um „die Besteuerung des Faktors Arbeit weiter zu senken und die Effizienz des Steuersystems zu steigern“. Die neue Stellungnahme der Kommission der Delegation von Draghi unternimmt Schritte, um daran zu erinnern, was laut Brüssel die Leitlinien für Eingriffe in das neue italienische Steuersystem sein sollten

Das kommunale „Rezept“ vom Grundbuch bis zur Mehrwertsteuer

Im Allgemeinen sollten die gestern von der Kommission vorgelegten Empfehlungen von der Regierung während des parlamentarischen Genehmigungsverfahrens des Programmhaushalts unterstützt werden. Aber die Agenda, die für die neue Regierung nicht sehr einfach zu verfolgen scheint. Immerhin ist die Community-„Speisekarte“ bekannt. Und, so weist die EU-Exekutive in ihrer Stellungnahme zu dem italienischen Manöver darauf hin, es sehe „die Angleichung der Katasterwerte an aktuelle Verkehrswerte“ vor, die Reduzierung der Steuervergünstigungen, die aus Gemeinschaftssicht auch angestrebt werden müsse Erleichterung der Befreiungen und Abweichungen vom ordentlichen Mehrwertsteuersatz, Abbau umweltschädlicher Subventionen und Vereinfachung der Abgabenordnung. Zu den als wesentlich erachteten Zielen gehört natürlich eine weitere Verringerung des Steuerkeils, zu dessen Finanzierung die Schritte bei der Mehrwertsteuer, dem Grundbuchamt und den Steuerausgaben beitragen sollten.

Die Kupplungen mit Brüssel

Die Reibungspunkte mit dem Regierungsprogramm sind vielfältig. Angefangen bei den Maßnahmen zum Grundbuchamt, die in der letzten Legislaturperiode nicht genehmigt wurden, auch wenn sie in der italienischen Version bereits deutlich weniger rigide waren als die von Brüssel vorgeschlagenen. Auch bei der Mehrwertsteuer ist das Spiel nicht einfach. Bisher konzentrierte sich die Diskussion auf die Hypothesen, die Grenzen der ermäßigten Sätze auf Artikel des täglichen Bedarfs oder andere als schützenswert beurteilte Anschaffungen wie Produkte für die frühkindliche Kindheit und für die Damenhygiene zu erweitern, die gerade durch das Haushaltsgesetz auf 5 % reduziert wurden. Die Gemeinschaftsangabe hingegen ist das Gegenteil. Entsprechend dem Grundsatz der Verlagerung der Besteuerung von Personen auf Sachen weist die Kommission den Weg der „Senkung des Steueraufwands auch bei der Mehrwertsteuer“ auf.



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