Bonus 200 Euro: 30. November letzter Tag, um ihn anzufordern. Wer und wie kann das

Bonus 200 Euro 30 November letzter Tag um ihn anzufordern


Letzte Stunden gelten für die Einmalzahlung von 200 Euro. Mittwoch, der 30. November, wird tatsächlich der letzte Tag sein. Selbstständige und Fachleute, die im INPS-Sozialversicherungsmanagement eingeschrieben sind, können den Antrag an das Institut weiterleiten; Personen, die ausschließlich bei anderen Trägern der sozialen Sicherheit (den Kassen) angemeldet sind, können den Antrag direkt an letztere richten. Die Unterstützung wurde durch das Gesetzesdekret 50/2022 vorgesehen.

Wer kann sich bewerben

In Bezug auf den Inps-Kanal können insbesondere gelten: Personen, die in der besonderen Verwaltung der Handwerker eingeschrieben sind; Mitglieder der Sonderverwaltung der Kaufleute; diejenigen, die in die Sonderverwaltung für Direktbauern und für Siedler und Teilpächter eingeschrieben sind, einschließlich professioneller landwirtschaftlicher Unternehmer; selbstständige Fischer; Freiberufler, die in der Eigenständigen Verwaltung eingeschrieben sind, einschließlich Teilnehmer an verbundenen Studien oder einfachen Unternehmen. Empfänger der Entschädigung sind auch Arbeitnehmer, die als Hilfskräfte und Hilfskräfte in der Sozialversicherung von Handwerkern, Handelsunternehmen, Direktlandwirten, Landwirten und Teilpächtern registriert sind.

An wen die Anfrage weitergeleitet werden soll

Wenn der Arbeitnehmer gleichzeitig bei einer der Sozialversicherungsverwaltungen des INPS und bei einer der Einrichtungen zur Verwaltung der obligatorischen Formen der sozialen Sicherheit und Sozialhilfe (gesetzesvertretendes Dekret 509/94 und gesetzesvertretendes Dekret 103/96) registriert ist, ist der Antrag auf Zugang zu die einmalige Entschädigung ist ausschließlich vorzuweisen zu INPS. Dagegen kann er als selbstständiger Arbeitnehmer, der ausschließlich bei anderen sozialversicherungspflichtigen Trägern gemeldet ist, den Antrag stellen direkt zu letzterem.

Die Anforderungen

Um sich für die Leistung zu qualifizieren, müssen Antragsteller a Gesamtbruttoeinkommen von höchstens 35.000 Euro im Veranlagungszeitraum 2021 und darf nicht in den Genuss des 200-Euro-Bonus nach Artikel 31 und 32 des Beihilfeerlasses gekommen sein. Wenn die Antragsteller im gleichen Steuerzeitraum ein Gesamtbruttoeinkommen von nicht mehr als 20.000 Euro erhalten haben und daher angeben, wird die Entschädigung auf der Grundlage des Aiuti-ter-Dekretgesetzes um 150 Euro auf einen Gesamtbetrag von erhöht 350 Euro.

Bewerber, bis 18. Mai 2022muss auch: bereits in der autonomen Verwaltung eingeschrieben sein;
Inhaber einer aktiven Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sein; für den maßgeblichen Zeitraum ab dem 1. Januar 2020 (Zahlungsfrist 18. Mai 2022) mindestens einen Beitrag in die Immatrikulationsverwaltung entrichtet haben.



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