Die Bundesregierung hebt die Höchstgrenzen an, die Witwen und Witwer verdienen können, ohne die Hinterbliebenenrente zu verlieren. Dies hat der Ministerrat heute beschlossen.
Witwen und Witwer verlieren nun ab einem bestimmten Einkommen einen Teil ihrer Hinterbliebenenrente. Darauf stellt sich die Regierung nun ein, sowohl für Selbständige und Beamte als auch für Angestellte. Voraussetzung ist, dass sie jünger als 65 Jahre sind und ein oder mehrere unterhaltsberechtigte Kinder haben.
Konkret wird die jährliche Höchstgrenze für Beamte und Angestellte um 5.025 Euro brutto angehoben. Bei Selbstständigen sind das 4.020 Euro netto. Für jedes unterhaltsberechtigte Kind wird der gleiche Betrag hinzugerechnet.
Die Reform tritt am 1. Januar in Kraft. Die CD&V-Abgeordnete Nahima Lanjri hat im vergangenen Frühjahr einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Vereinbarkeit der Hinterbliebenenrente mit einem Erwerbseinkommen erleichtern soll. Sie antwortet zufrieden. „Es ist wichtig, dass Menschen, die eine Hinterbliebenenrente beziehen und arbeiten wollen, dies auch tun können“, sagt sie.
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