Ab heute ist das Reisen einfacher: Quarantänestopp und „einfacher“ grüner Pass für diejenigen, die aus Nicht-EU-Ländern nach Italien einreisen

Ab heute ist das Reisen einfacher Quarantanestopp und „einfacher gruner


Ab dem 1. März ist das Reisen einfacher: Tatsächlich ist die Verordnung des Gesundheitsministeriums in Kraft getreten, die den Stopp der Quarantäne aus Nicht-EU-Ländern vorsieht. Die Anordnung von Minister Roberto Speranza sieht nämlich ab heute für Ankünfte aus allen außereuropäischen Ländern lund gleichen Regeln bereits in Kraft für i EU-Länder. Für die Einreise in das Staatsgebiet reicht daher eine der Bedingungen des „Basis“-Grünen Passes aus: Impfpass, Genesungsbescheinigung oder negativer Test. Die Zertifizierungen können in digitaler oder Papierform ausgestellt werden. Kinder unter sechs Jahren sind von der Durchführung des Molekular- oder Antigentests ausgenommen.

Quarantäne nur bei Fehlen des Grünen Passes

Nur wenn eine dieser Bescheinigungen nicht vorgelegt wird, wird die Quarantänemaßnahme an der im digitalen Passenger Locator Form angegebenen Adresse für einen Zeitraum von 5 Tagen mit der Verpflichtung, sich einem molekularen oder antigenen Test zu unterziehen, durchgeführt für Tamponmedium am Ende dieses Zeitraums.

Die Ausnahmen von der Anforderung des grünen Zertifikats

Bewegungen in die und aus der Republik San Marino und dem Staat Vatikanstadt unterliegen keinen Beschränkungen oder Deklarationspflichten. Die Vorschrift sieht auch einige Ausnahmen vor, wenn keine Symptome von Covid-19 auftreten, und unbeschadet der Pflicht zur Vorlage des digitalen Passenger Locator Form.So sind zum Beispiel die Besatzung von Transportmitteln und das Personal nicht verpflichtet, den Green Pass vorzulegen Reisen; Grenzgänger, die aus nachgewiesenen Arbeitsgründen in das Staatsgebiet ein- und ausreisen und für die daraus folgende Rückkehr an ihren Wohnsitz, Wohnort oder Wohnsitz; Schüler und Studenten für den Besuch eines Studiengangs in einem anderen Staat als dem Wohnsitz-, Heimat- oder Aufenthaltsstaat, in den sie täglich oder mindestens einmal wöchentlich zurückkehren

Die „Abkühlung“ der Pandemie

Die ab dem 1. März verabschiedete Maßnahme wird die Bewegung von Menschen im Kontext der „Abkühlung“ der Pandemie in Italien wie in verschiedenen anderen Ländern begünstigen. Tatsächlich bleibt die Auslastung der Betten für Covid-Patienten stabil, ohne neue Spitzen, sowohl auf Intensivstationen als auch auf Krankenstationen im medizinischen Bereich. Nach Angaben der Agenas-Überwachung (Nationale Agentur für regionale Gesundheitsdienste) bleibt die Belegung der Plätze in den Krankenhausstationen des nicht kritischen Bereichs am 28. Februar bei 17 %. Lombardei, Molise, die Autonome Provinz Trient und Bozen, Piemont und Venetien liegen bereits unter der kritischen Schwelle von 15 %. Und fast alle Regionen (außer Latium, Marken und Sardinien) liegen unter der kritischen Schwelle von 10 % der auf Intensivstationen hospitalisierten Covid-Patienten.



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