Die Carabinieri del Ros haben gestern Abend mit Unterstützung der Carabinieri-Gruppe von Lamezia Terme (Catanzaro) in der Exekutivphase Salvatore Buzzi, 67, ein führendes Mitglied der kriminellen Vereinigung, die durch die Ermittlungen „Mondo di mezzo“ rekonstruiert wurde, festgenommen. .
Buzzi erhielt einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Rom nach dem Urteil des Obersten Gerichtshofs, der die Strafe von 12 Jahren und 10 Monaten wegen krimineller Vereinigung, Korruption, gestörter Verzauberungsfreiheit und betrügerischer Wertübertragung endgültig festlegte. Buzzi muss für die Reststrafe von 7 Jahren und 3 Monaten büßen.
Die Verhaftung erfolgte nach dem Urteil des Obersten Gerichtshofs, der die Haftstrafen von 10 Jahren für den ehemaligen Nar Massimo Carminati und 12 Jahre und 10 Monate für Salvatore Buzzi, den ehemaligen ras der Genossenschaften, bestätigte. Die Hermeline ordneten an, die Berufung der Verteidigung des Angeklagten Franco Panzironi allein anzunehmen, die anderen Berufungen der sieben Angeklagten zurückzuweisen. Nur dem Antrag auf Abschaffung der einjährigen Überwachungsmaßnahme für Pucci, Testa, Garrone und Caldarelli wurde stattgegeben.
Der Satz
Die Kassation entschied nämlich: „Im Rahmen des Verfahrens, das in den Nachrichten als ‚Mafia Capitale‘ bekannt ist, hat das Kassationsgericht heute Abend über die Berufung von Panzironi Franco entschieden, gegen die es das Urteil des Berufungsgerichts aufgehoben hat Rom, mit Verweis an dasselbe für ein neues Urteil über die in den Artikeln genannte Straftat 110 und 416 des Strafgesetzbuches, unbeschadet der bereits erfolgten Geltendmachung der Verantwortlichkeit derselben für die anderen Straftaten des Einflusshandelns und der Auktionsstörung; die Berufungen von Pucci Carlo, Testa Fabrizio Franco, Garrone Alessandra, Di Ninno Paolo, Caldarelli Claudio, gegen die er dasselbe Urteil ohne Aufschub annullierte, aber auf die Anwendung der Sicherheitsmaßnahme der Bewährung beschränkte; und lehnte die von Carminati Massimo und Buzzi Salvatore vorgeschlagenen Berufungen vollständig ab. Zusammenfassend bestätigte die Zweite Strafkammer des Obersten Gerichtshofs die wichtigsten vom Verdienstgericht verhängten Sanktionen und hob die angefochtene Entscheidung, die das Berufungsgericht während der Überweisung erlassen hatte, wie oben beschrieben in begrenztem Umfang auf ».