Martin, der seit 1996 inhaftiert war, wurde nach wiederholten Bitten Anfang August 2012 freigelassen. Es wurde auch festgelegt, dass sie sich zehn Jahre lang an bestimmte Bedingungen halten musste. Sie musste zur Therapie zu einem Psychologen. Sie durfte sich auch nicht in den Medien äußern oder Kontakt zu den überlebenden Opfern oder ihren Angehörigen suchen. Sie musste sich in regelmäßigen Abständen bei der Justiz melden, durfte nie ohne Erlaubnis umziehen oder unangemeldet in den Urlaub fahren. Im Prinzip kann sie das alles ab Freitag wieder tun, schreibt Het Nieuwsblad. Denn die Laufzeit, für die diese und andere Bedingungen galten, läuft dann ab.
Martin wurde der Inhaftierung von Laetitia Delhez, Sabine Dardenne, An Marchal, Eefje Lambrecks, Mélissa Russo und Julie Lejeune für schuldig befunden. Im Fall der letzten beiden Mädchen kam laut belgischem VRT das erschwerende Element „Folter“ hinzu. Martin ließ die Kinder hungern.
Paul Marchal, der Vater des Opfers An Marchal, schrieb am Dienstagabend auf Facebook: „Es bleibt schwierig … besonders an einem Tag wie heute. Vor so vielen Jahren wurde An am 23. August aus unserem Leben gerissen. Es wird alles so viel härter, als Sie gerade ein Gerichtsschreiben mit der Geschäftserklärung erhalten haben, dass die an die vorläufige Freiheit von Martin geknüpften Bedingungen aufgehoben werden und dass sie ab nächsten Freitag, dem 26. August, völlig frei sein kann, wohin sie will. Sie wird dann FREI sein … FRÜH …“
Dutroux selbst wird vielleicht nie freigelassen. Er wurde zu lebenslanger Haft verurteilt und ist seit mehr als 25 Jahren inhaftiert.