Frau, die mit Mundschutz zu eng zum Fliegen ist, kann zur Versicherung pfeifen
Wer aufgrund einer Atemwegserkrankung zu kurzatmig ist, um mit der obligatorischen Mundkappe zu fliegen, kann auf Rückerstattung pfeifen. Stehe die Lungenkrankheit an sich der Reise nicht im Wege, greift die Stornoversicherung nicht, urteilte das Beschwerdeinstitut Kifid in einem Fall eines Paares, das im Juli verreist war.
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