Das deutsche Gericht will einen 98-jährigen ehemaligen SS-Lagerwärter wegen Mittäterschaft bei der Ermordung von mehr als 3.300 Menschen im Konzentrationslager Sachsenhausen während des Zweiten Weltkriegs anklagen. Da der Mann zum Tatzeitpunkt noch nicht 21 Jahre alt war, obliegt es dem Jugendrichter, zu entscheiden, ob er tatsächlich vor Gericht erscheinen soll.
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