Im Schwurgerichtsverfahren zu den Anschlägen vom 22. März 2016 verhängten Gericht und Geschworene keine zusätzliche Strafe für Salah Abdeslam, der bereits wegen der Anschläge in Paris zu lebenslanger Haft und wegen der Schießerei in der Driesstraat zu zwanzig Jahren Haft verurteilt worden war in Vorst. Auch Sofien Ayari erhielt keine zusätzliche Strafe. Mohamed Abrini, der „Mann mit dem Hut“, wurde zu dreißig Jahren Gefängnis verurteilt. Osama Krayem, der sich an der U-Bahn-Station Maalbeek umdrehte, wurde zu lebenslanger Haft verurteilt, ebenso wie Bilal El Makhoukhi, der dabei half, die Waffen der Terrorzelle zu verstecken.
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