Wie ist es möglich, dass der 16-jährige radikalisierte Teenager aus Leuven, der fröhlich eine IS-Flagge schwenkte und Material für den Bau einer Bombe gesammelt hatte, nach Hause darf? „Auch wenn die Ernsthaftigkeit der Tatsachen ernst ist, ist es manchmal nur ein Mehrwert, zu Hause überwacht zu werden“, sagt Tine Suykerbuyk, Jugendrichterin in Brüssel. Sie erklärt, von welchen Faktoren eine Freigabe abhängt.
Sibren Dejaegher
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